Beispiel zum Lohnsteuerjahresausgleich für 2010

Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ab 2010 müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden.

  • Ein Arbeitnehmer hat von Januar bis Dezember 2010 bei einem Arbeitgeber ein Gehalt bezogen (siehe Tabelle).
  • Auf der Steuerkarte des Arbeitnehmers steht die Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge und das Kirchensteuermerkmal ev.
  • Der Arbeitnehmer hat keine weiteren Freibeträge und ist noch nicht 64 (kein Altersentlastungsbetrag).
  • Die Betriebsstätte befindet sich in Hessen. Der Kirchensteuersatz beträgt 9%.
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25% in der Pflegeversicherung.
Monat Steuer­brutto Lohn­steuer Soli­daritäts­zuschlag Kirchen­steuer
Januar 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
Februar 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
März 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
April 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
Mai 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
Juni 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
Juli 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
August 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
September 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
Oktober 2.000 € 224,33 € 12,33 € 20,18 €
November 2.500 € 347,08 € 19,08 € 31,23 €
Dezember 2.500 € 347,08 € 19,08 € 31,23 €
Summe für 2010 25.000 € 2.937,46 € 161,46 € 264,26 €

Mit dem ermittelten maßgebenden Jahresarbeitslohn geht es nun in die Jahreslohnsteuertabelle für 2010.

Schritt Lohn­steuer Solidaritäts­zuschlag Kirchen­steuer
Nach der zuletzt eingetragenen Steuerklasse und Zahl der Kinderfreibeträge, sind aus der Jahreslohn­steuertabelle für den maßgebenden Jahresarbeitslohn die Steuerbeträge abzulesen: 2.929,00 € 161,09 € 263,61 €
Von diesen Beträgen, sind die beim laufenden Lohnsteuerabzug einbehaltenen Beträge abzuziehen: 2.937,46 € 161,46 € 264,26 €
Es ergeben sich Differenzbeträge die zu erstatten sind. 8,46 € 0,37 € 0,65 €

In der Praxis wird der Lohnsteuerjahresausgleich in der Regel nicht extra, sondern mit der Dezemberabrechnung zusammen durchgeführt (ist in Software zur Lohnabrechnung Standard). Es erfolgt hier automatisch eine Nachholung bzw. Erstattung von Steuerbeträgen im Monat Dezember. Auf dem Lohnbeleg kann man das an dem Hinweis: "Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt" erkennen.


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