Aktuelles zur Lohnabrechnung


Im Rentenpaket II wird ab 2028 mit einem höheren Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gerechnet


Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit - Allgemeinverbindlichkeit der Entgeltgruppe 1 soll beantragt werden (Branchenmindestlohn)


Die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk wurde am 26.02.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft (Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk).


Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen.
Am 23. Februar 2024 stimmte der Bundestag dem Kompromiss zum Wachstumschancengesetz zu. In namentlicher Abstimmung votierten 377 Abgeordnete für den Kompromiss, der zuvor im Vermittlungsausschuss erzielt worden war.
Der Bundesrat muss dem zustimmungsbedürftigen Gesetz in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen. Dort ist aber mit einer Ablehnung zu rechnen. Das Vermittlungsergebnis wurde gegen die Stimmen der Union beschlossen.

Maßnahmen mit Bezug zur Lohnabrechnung:


Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel ab 1. März 2024 (BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023)


Die Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2024 bleibt bei 0,06% (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024).
Der Bundesrat hat in seiner 1040. Sitzung am 15.12.2023 der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 zugestimmt.
Mit der Rechtsverordnung bleibt der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024 abweichend vom gesetzlichen Umlagesatz (0,15 Prozent) herabgesetzt.
Die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 wurde am 21.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Neue Regelungen beim Elterngeld für Geburten ab dem 1. April 2024 (Haushaltsfinanzierungsgesetz)
Der Haushaltsausschuss hat am 14.12.2023 den Entwurf für den zweiten Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes gebilligt. Dieser veränderte Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, sinkt.


Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes und des Faktors F für das Jahr 2024 im Bundesanzeiger am 08.12.2023
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt für das Jahr 2024 40,9 Prozent.
Der Faktor F beträgt für das Jahr 2024 0,6846. Er ergibt sich, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2024 geteilt und auf die vierte Dezimalstelle gerundet wird.
Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2024


Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche am 04.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.


Sozialversicherungsrechengrößen 2024 stehen fest
Der Bundesrat stimmte am 24.11.2023 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 zu
Das Bundeskabinett hatte am 11. Oktober 2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 wurde am 29.11.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2022) turnusgemäß angepasst.

Das Jahr 2024 ist das letzte Jahr mit einer unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten und neuen Bundesländern.
Ab 1. Januar 2025 gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze und eine einheitliche Bezugsgröße in den neuen und alten Bundesländern.


Sachbezugswerte für 2024 stehen fest.
Der Bundesrat hat am 24.11.2023 der vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt.
Die Verordnung wurde am 30.11.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.

  • Der Sachbezugswert für freie Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 288 Euro auf 313 Euro monatlich (Frühstück 65 Euro, Mittagessen und Abendessen je 124 Euro).
  • Der Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt bundeseinheitlich von 265 Euro auf 278 Euro monatlich.

Zustimmung zum veränderten Zukunftsfinanzierungsgesetz im Bundestag und Bundesrat
Der Bundestag hatte am 17. November 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) beschlossen.
Der Finanzausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch eine Reihe von Änderungen am Ursprungstext vorgenommen.
Am 24. November 2023 stimmte der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zu (zustimmungsbedürftiges Gesetz).
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde am 14.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Maßnahmen im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen und Vermögensbeteiligungen.


Sonderregelung zum Kinderkrankengeld läuft Ende 2023 aus - Gesetzliche Neuregelung für 2024 und 2025 - Bundesrat stimmt Pflegestudiumstärkungsgesetz zu
Der Bundestag hatte am 19. Oktober 2023 das Pflegestudiumstärkungsgesetz angenommen. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen hat das Bundesgesundheitsministerium mehrere fachfremde Änderungsanträge eingebracht. Dazu gehört auch eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie.
Am 24. November 2023 stimmte der Bundesrat dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zu (zustimmungsbedürftiges Gesetz).
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.


Der Beitragssatz für das Jahr 2024 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6% und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7% (Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 17.11.2023).
Das Bundeskabinett hat am 22. November 2023 den Rentenversicherungsbericht 2023 beschlossen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente bleibt laut Bericht bis einschließlich 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bis 2030 werde er dann voraussichtlich auf 20,2 Prozent steigen, bis 2037 auf 21,1 Prozent.
Sozialversicherungsbeiträge 2024


Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro und zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro.
Das Bundeskabinett hat am 15. November 2023 die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um.
Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung wurde am 29.11.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze.
Diese steigt ab 01.01.2024 auf 538 Euro (Informationen zum 538-Euro-Job).
Ab 01.01.2025 sind es dann 556 Euro (Informationen zum 556-Euro-Job).
Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze
Es ergeben sich auch Auswirkungen auf den Übergangsbereich (früher Gleitzone).
Dieser geht ab 01.01.2024 von 538,01 Euro bis 2.000 Euro.
Ab 01.01.2025 geht der Bereich von 556,01 Euro bis 2.000 Euro
Die Bekanntmachung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV erfolgte am 07.12.2023 im Bundesanzeiger.


Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat am 14.11.2023 den Beitragssatz für das Jahr 2023 auf 1,9 Promille (Vorjahr 1,8 Promille) festgesetzt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein ist eine Sicherungseinrichtung zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers.


Am 03.11.2023 wurden das Bekanntmachungsschreiben und der Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2024 bekannt gemacht.


Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2024 auf 1,7 Prozent. Das gibt das Bundesministerium für Gesundheit am 31.10.2023 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde gemäß § 242a Absatz&xnbsp;2 in Verbindung mit § 220 Absatz&xnbsp;2 SGB V nach Auswertung der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises vom 11. und 12.&xnbsp;Oktober 2023 festgelegt.

Sollten sich keine Beitragssatzänderungen mehr ergeben, würde der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 40,90% betragen (18,6% + 2,6% + 3,4% + 14,6% + 1,7%).
Damit würde der Faktor F im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für das Jahr 2024 den Wert von 0,6846 haben (28%/ 40,90%).
Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2024


Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode
Die Bundesregierung hat am 25.10.2023 den Sonderbericht "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode" vorgelegt. Dort sind im Anhang 1 die Eckpunkte der Bundesregierung für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) enthalten.
Aus Sicht des Personalwesens sind folgende Punkte besonders hervorzuheben:

  • Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach - wie bereits bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen - die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
  • Die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen (§ 630 BGB, § 109 Gewerbeordnung) soll zusätzlich für die gesetzliche elektronische Form geöffnet werden.

Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024)
Am 18.10.2023 erfolgte im Bundesgesetzblatt die Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024).
Mindestvergütung für Auszubildende bei Ausbildungbeginn 2024


Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent.
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 wurde am 08. September 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sollen ab 2024 ansteigen
Die Allgemeinverbindlichkeit für den TV Mindestlohn wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.


Stellplatz- und Garagenkosten bei doppelter Haushaltsführung
Mehrere Finanzgerichte stellen sich gegen die Verwaltungsauffassung zu Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze. Nach Ansicht dieser Gerichte umfasst der Höchstbetrag von 1.000 Euro monatlich für die Zweitwohnung nicht diese Aufwendungen.
Gegen ein Urteil hat die Finanzverwaltung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2023).


Am 19.06.2023 wurden das Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 und die Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.


Bundesrat gibt grünes Licht für Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16. Juni 2023 das vom Deutschen Bundestag beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt.
Der Bundestag hatte am 26. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen.
Das Gesetz wurde am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt wie geplant in Kraft.
Das Gesetz sieht ab 1. Juli 2023 höhere Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung vor.
Eltern mit mehr als einem Kind werden entlastet.
 
Der höhere Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung führt ab 1. Juli 2023 auch zu neuen Höchstzuschüssen des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung des Arbeitnehmers.


Lohnuntergrenze im Maler- und Lackiererhandwerk ab 1. Mai 2023 allgemeinverbindlich
Die Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (11. Malerarbeitsbedingungenverordnung) wurde am 27. April 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Ab 1. Juli 2023 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die genauen Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 (am 20.03.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht).
Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens


Differenzierung bei Nachtarbeitszuschlägen ist grundsätzlich zulässig - Ungleichbehandlung muss aber durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2023 - 10 AZR 332/20 und 10 AZR 333/20)


Am 13.02.2023 wurden die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gemacht.


Bundesfinanzhof weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab - Urteil vom 17. Januar 2023, IX R 15/20 (Veröffentlichung am 30.01.2023)


Die Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 30.01.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung tritt am 02.02.2023 außer Kraft.
Das Bundeskabinett hatte in seiner 48. Sitzung am 25. Januar 2023 das vorzeitige Ende der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.


Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Januar 2023 (5 AZR 108/22)
Minijobber sind Teilzeitkräfte im Sinne des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).


Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung ab 1. Januar 2023 allgemeinverbindlich
Die Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wurde am 23.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.


Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes sowie der Faktoren F und FÜ für das Jahr 2023 im Bundesanzeiger am 20.12.2022
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt für das Jahr 2023 40,45 Prozent.
Der Faktor F beträgt für das Jahr 2023 0,6922. Er ergibt sich, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2023 geteilt und auf die vierte Dezimalstelle gerundet wird.
Der Faktor FÜ beträgt für das Jahr 2023 0,7417. Er ergibt sich, indem der Wert 30 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2023 geteilt wird.

Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2023


Wenn Leiharbeitnehmer schlechter bezahlt werden, müssen sie dafür einen deutlichen Ausgleich bekommen (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.2022; Rechtssache C-311/21).


Bundestag billigt Jahressteuergesetz 2022 - 74. Sitzung am 2. Dezember 2022 - Bundesrat stimmt am 16. Dezember 2022 zu
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt (zustimmungsbedürftiges Gesetz).
Das Jahressteuergesetz 2022 wurde am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Maßnahmen:


Bundestag billigt Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 73. Sitzung am 1. Dezember 2022 - Bundesrat stimmt am 16. Dezember 2022 zu
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 zu dem Einspruchsgesetz keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt.
Das Gesetz wurde am 28.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit dem Gesetz werden Verfahren digitalisiert, die bisher auf dem Schriftweg stattfanden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen den Übergang in die Rente flexibler gestalten können.
Maßnahmen:


Die Insolvenzgeldumlage sinkt zum 01.01.2023 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023)
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 zugestimmt.

Mit der Rechtsverordnung wird der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2023 abweichend vom gesetzlichen Umlagesatz (0,15 Prozent) herabgesetzt.
Die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 wurde am 22.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Sachbezugswerte steigen 2023 deutlich - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung wurde am 22.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht)
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 der Verordnung zugestimmt.

  • Der Sachbezugswert für freie Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 270 Euro auf 288 Euro monatlich (Frühstück 60 Euro, Mittagessen und Abendessen je 114 Euro).
  • Der Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt bundeseinheitlich von 241 Euro auf 265 Euro monatlich.

Bis zum 30. Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen.
Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde am 21.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Bundeskabinett hatte die Regelung in seiner 44. Sitzung am 14. Dezember 2022 per Verordnung verlängert.


Der Bundesrat stimmte am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zu
Der Bundestag hatte am 10. November 2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Darin wurden Änderungen am Gesetzentwurf empfohlen. Der Gesetzentwurf wurde in der Ausschussfassung angenommen. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25. November 2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt.

Das Inflationsausgleichsgesetz wurde am 13.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt zu großen Teilen am 01.01.2023 in Kraft. Teile des Gesetzes treten auch rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.


Der Bundesrat stimmte am 25.11.2022 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 zu
Das Bundeskabinett hatte am 12.10.2022 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen. Es gab keine Änderungen zum Referentenentwurf.
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 wurde am 06.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst.


Kein neuer Tarifvertrag für Maler und Lackierer - Tarifverhandlungen im Maler- und Lackiererhandwerk in der Schlichtung ohne Ergebnis
Quelle: Pressemitteilungen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und des Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz vom 24.11.2022


Am 18.11.2022 wurden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2023 haben sich noch Änderungen mit Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zum Inflationsausgleichsgesetz ergeben (Quelle: Bundesministerium der Finanzen).


Der Beitragssatz für das Jahr 2023 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6% und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7% (Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 18.11.2022).
Sozialversicherungsbeiträge 2023


Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat am 16.11.2022 den Beitragssatz für das Jahr 2022 auf 1,8 Promille (Vorjahr 0,6 Promille) festgesetzt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein ist eine Sicherungseinrichtung zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers.


Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2023 auf 1,6 Prozent. Das gibt das Bundesministerium für Gesundheit am 31.10.2022 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde gemäß § 242a Absatz 2 in Verbindung mit § 220 Absatz 2 SGB V nach Auswertung der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises vom 12. und 13. Oktober 2022 festgelegt.

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist für die Zusatzbeiträge der Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie der weiteren in § 242 Absatz 3 SGB V genannten Personenkreise maßgebend.
  • Er wird bei der Abrechnung von Geringverdienern im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (Zur Berufsausbildung Beschäftigte, die nicht mehr als 325 Euro im Monat verdienen) herangezogen.
  • Für die Berechnung des Faktor F im Übergangsbereich (früher Gleitzone) ist ebenfalls ab 2015 der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz notwendig.
  • Zur Berechnung der Höchstzuschüsse für die private Krankenversicherung wird auch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes berücksichtigt.

Die Pflicht der Krankenkassen über die anstehende Beitragserhöhung in einem Schreiben zu informieren, hat der Bundestag bis Ende Juni 2023 ausgesetzt.
Statt eines gesonderten Schreibens haben die Krankenkassen die Informationen auf andere geeignete Weise (Internetseite oder Mitgliederzeitschriften) zu erteilen.


Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 dem Gesetzentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs zugestimmt.

In seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 hat der Bundesrat das Gesetz abschließend gebilligt. Das Gesetz wurde am 11.11.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt wie geplant in Kraft.


Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 dem Gesetzentwurf zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) zugestimmt.
In seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 hat der Bundesrat das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung abschließend gebilligt. Das Gesetz wurde am 11.11.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt wie geplant zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Auszug aus dem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung:

Die Pflicht der Krankenkassen zur Versendung eines gesonderten Schreibens nach § 175 Absatz 4 Satz 7 wird für ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt. Stattdessen haben die Krankenkassen Informationen auf andere geeignete Weise, z.B. auf ihrer Internetseite und in Mitgliederzeitschriften zu erteilen.

Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit.
Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat zu. Die Inflationsausgleichsprämie wurde mit Änderungsanträgen in das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz eingefügt. Das Gesetz wurde am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit kann die Zahlung ab dem 26. Oktober 2022 erfolgen (mit der Abrechnung für Oktober 2022).


Das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen wurde vom Bundesrat am 7. Oktober 2022 gebilligt.


Die Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wurde am 29.09.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit haben Leiharbeiter für die Zeit vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 erneut einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die letzte Regelung war am 30.06.2022 ausgelaufen.


Bis 31. Dezember 2022 besteht der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung wurde am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit wird der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.


Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent.
Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr in der Künstlersozialabgabe-Verordnung festgelegt. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wurde am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.


Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Beschäftigten bei Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen - Urteile vom 22. September 2022 (C-120/21; verbundene Rechtssachen C-518/20 und C-727/20)


Ausweitung und Verlängerung der Kinderkrankentage
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (Covid-19 Schutzgesetz) wird die zeitlich befristete Ausweitung und Verlängerung der Kinderkrankentage beschlossen.
Das Gesetz wurde am 16. September 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Tage der Absonderung (Quarantänezeiten) werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (Covid-19 Schutzgesetz) wird die Nichtanrechnung im Infektionsschutzgesetz festgelegt.
Das Gesetz wurde am 16. September 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber gilt ab sofort - Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21)
Diese Pflicht ergebe sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz bei unionsrechtskonformer Auslegung.


Das dritte Entlastungspaket wurde vom Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen. Es umfasst u. a. die folgenden Maßnahmen:

  • Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (MidiJob) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll ab dem 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden.
  • Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld sollen über den 30. September 2022 hinaus verlängert werden.
  • Energiepreispauschale für Rentner und Studierende
  • Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags.
  • Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.
  • Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung (Rente)
  • Entfristen und Verbessern der Home-Office Pauschale

Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 31. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und wird zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält die bekannten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes.


Kein tariflicher Erschwerniszuschlag für Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Arbeit eine OP-Maske tragen müssen - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juli 2022 - 10 AZR 41/22


Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie
Mit dem am 20. Juli 2022 veröffentlichtem Beschluss vom 01. Juni 2022 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens der Wurstherstellung und mehrerer Zeitarbeitsunternehmen nicht zur Entscheidung angenommen (Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2022).


Muster der geänderten Lohnsteuer-Anmeldung 2022
Das Vordruckmuster der "Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022" wurde am 18.07.2022 auf den Seiten des Bundesministerium der Finanzen bekanntgemacht.
Für die Energiepreispauschale wurde eine neue Kennzahl 35 (Zeile 22a) in die Lohnsteuer-Anmeldung 2022 aufgenommen.


27. BAföG-Novelle angenommen - BAföG-Sätze steigen
Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gebilligt, die der Bundestag am 23. Juni 2022 verabschiedet hatte. Das Gesetz wurde am 21.07.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Wenn die BAföG-Sätze angehoben werden, steigen auch die Pflichtbeiträge der Studierenden zur Kranken- und Pflegeversicherung. Damit werden auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge erhöht.
Beiträge zur studentischen Krankenversicherung


EU-Richtlinie zu Mindestarbeitsbedingungen wird umgesetzt
Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts gebilligt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor Änderungen am Gesetz vorgenommen.
Die Umsetzung der Richtlinie im Bereich des Zivilrechts erfolge hinsichtlich der Nachweispflichten durch Änderungen im Nachweisgesetz.
Die bestehenden Regelungen zu den Nachweispflichten im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und im Seearbeitsgesetz (SeeArbG) werden angepasst.
Die in der Richtlinie geregelten Mindestarbeitsbedingungen erforderten zudem Änderungen im SeeArbG, in der Gewerbeordnung sowie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (Quelle: Deutscher Bundestag 44. Sitzung am 23. Juni 2022).


Die erleichterten Zugangsregeln zur Kurzarbeit gelten für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022.
Das Bundeskabinett hat in seiner 24. Sitzung am 22. Juni 2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.
Alle anderen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden am 30. Juni 2022 auslaufen (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 22. Juni 2022).
Das Gesetz wurde am 30.06.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.


Zeitarbeitsbranche passt Tarifverträge an neuen Mindestlohn an
Die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung steigt ab 1. Oktober 2022 von 10,88 Euro auf 12,43 Euro (Quelle: Pressemitteilung des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. vom 21.06.2022).


Unternehmensnummer ab 01.01.2023
Mitgliedsbetriebe von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten von den zuständigen Trägern ab Herbst 2022 ihre neue Unternehmensnummer.


Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 10.06.2022 abschließend über das Gesetz zum neuen Mindestlohn (1022. Sitzung des Bundesrates) beraten. Das Gesetz war im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig (es ist ein Einspruchsgesetz). Der Bundesrat billigte das Gesetz abschließend.
Das Gesetz wurde am 30.06.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro.
  • Bei der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 450 Euro) erfolgt eine Kopplung an den Mindestlohn. Die Minijob-Grenze wird damit eine dynamische Grenze, die bei einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt.
    Bei dem ab 1. Oktober 2022 geltenden Mindestlohn von 12 Euro ergeben sich 520 Euro als Geringfügigkeitsgrenze (520-Euro-Job).
    Informationen zum 520-Euro-Job.
    Der 521-Euro-Job ist häufig die bessere Variante.
  • Die obere Grenze des Übergangsbereich (derzeit 1.300 Euro) wird auf 1.600 Euro erhöht. Der Übergangsbereich (früher Gleitzone) umfasst damit ab 1. Oktober 2022 den Entgeltbereich von 520,01 bis 1.600 Euro
    Informationen zur Beitragsberechnung im Übergangsbereich (Gleitzone) ab Oktober 2022.
  • Die dynamische Ausgestaltung der Geringfügigkeitsgrenze erfordert zukünftig eine periodische programmtechnische und verfahrenstechnische Umsetzung.
  • Mit Wirkung ab 1. Oktober 2022 wird das zulässige Gesamteinkommen für geringfügig entlohnte beschäftigte Familienmitglieder an die neue Geringfügigkeitsgrenze angepasst.
    Informationen zur Familienversicherung

Nicht geklärt wurde das Problem der Hinzuverdienstgrenze für Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die aktuelle Grenze von 6.300 Euro pro Jahr beruht auf der bisherigen Minijobgrenze von 450 Euro (14 x 450 Euro). Für Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt von 2020 bis 2022 eine höhere Hinzuverdienstgrenze.
Ab 2023 gilt nach aktueller Rechtslage wieder die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro.
Ob die Hinzuverdienstgrenze an die neue Geringfügigkeitsgrenze angepasst wird, bleibt abzuwarten.
Die Hinzuverdienstgrenze müsste sich eigentlich auf 7.280 Euro pro Jahr erhöhen (14 x 520 Euro).


Der Bundestag hat am 19. Mai 2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Corona-Steuerhilfegesetz in der Ausschussfassung angenommen.
Das zustimmungspflichtige Gesetz stand auf der Tagesordnung der 1022. Sitzung des Bundesrates am 10.06.2022. Der Bundesrat hat zugestimmt. Das Gesetz wurde am 22.06.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Für die Lohnabrechnung wichtige Maßnahmen:

  • Corona-Bonus für Pflegekräfte
    Hier gab es einige Änderungen durch den Finanzausschuss. Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gelten sollte, wurde auf 4.500 Euro angehoben. Die Voraussetzung der Gewährung der Leistungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen entfällt. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert.
  • Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert (Zuschuss zum Kurzarbeitergeld).
  • Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk (zweite Verhandlungsrunde am 2. Juni 2022) - Löhne steigen zum 1. Oktober 2022


Ab 1. Juli 2022 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die genauen Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 (am 31.05.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht).
Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
Ab 2021 werden die Pfändungsfreigrenzen jährlich zum 1. Juli angepasst. Bisher geschah das nur alle zwei Jahre.


Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sogenannten 9-Euro-Tickets (BMF-Schreiben vom 30.05.2022)
Das 9-Euro-Ticket ist ein Sonderangebot und gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr für die Monate Juni, Juli und August 2022.


Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Zahl der Kinder bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung berücksichtigt wird - Im System der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung ist der Erziehungsaufwand aber hinreichend kompensiert
Das Bundesverfassungsgericht hat es für verfassungswidrig erklärt, dass die Zahl der Kinder bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen.
Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen (Quelle: Pressemitteilung Nr. 46/2022 des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 2022).
Pflegeversicherung - 1 BvR 717/16, 1 BvL 3/18
Krankenversicherung - 1 BvR 2257/16
Rentenversicherung - 1 BvR 2824/17


Mindestlohn nicht gegen Insolvenzanfechtung gesichert - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Mai 2022 (6 AZR 497/21)


Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 12. Mai 2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz wurde am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, Teile davon mit Wirkung vom 1. Januar 2022.



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