Probleme der privaten Krankenversicherung

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung mit seinem Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreitet, kann auf eigenen Wunsch zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Wer den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wagt, trifft aber eine folgenschwere Entscheidung.
Die Aufnahme in eine Private Krankenversicherung erfolgt abhängig vom jeweiligen Gesundheitszustand und eventueller Vorerkrankungen. Problematisch ist auch die Versicherung der Familienmitglieder. Die Privatversicherer erheben für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Einheitstarife, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht. Weitere Problemfelder:

  • Wartezeit bis zum Beginn des Versicherungsschutzes.
  • Kein Kinder-Krankengeld durch die Krankenkasse.
  • Beitragserhöhungen (Bei Prämienerhöhungen gibt es kein gesetzliches Limit)
  • Leistungsablehnungen und Kürzungen der eingereichten Rechnungen sind möglich

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist häufig eine Entscheidung für das Leben.
Ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung bleibt Selbstständigen verwehrt. Arbeitnehmer können, wenn ihr Brutto-Jahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) fällt und sie nicht älter als 55 Jahre sind, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Nach § 6 Abs. 3a SGB 5 sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder wegen einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig waren. Damit soll ein Missbrauch verhindert werden. Wer jahrelang privat versichert war, soll im Alter nicht vom Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ohne entsprechende Gegenleistung profitieren.

Durch billige Lockangebote aus der Vergangenheit haben einige Privatversicherer große Probleme.
Das wachsende Problem der Nichtzahler liegt zum Teil auch darin begründet. Durch die 2009 eingeführte Versicherungspflicht darf säumigen Zahlern nicht mehr einfach gekündigt werden. Sie behalten trotz fehlender Beitragszahlung aber weiterhin Versicherungsschutz. Viele Menschen wurden in die private Krankenversicherung gelockt, die es sich eigentlich nicht leisten können.
Um dem Problem der Nichtzahler zu begegnen, ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung am 1. August 2013 in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden Versicherten in bestimmten Fällen die Beitragsschulden erlassen. In der privaten Krankenversicherung wurde ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt.

Ein weiterer Grund für die hohen Kosten der Privatversicherer sind die Maklerprovisionen.
Hier hat zum Glück der Gesetzgeber reagiert. Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts vom 06.12.2011 ist am 12.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der Artikel 22 des Gesetzes (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes) tritt am 01.04.2012 in Kraft. Dann dürfen private Krankenversicherer nur noch maximal 3,3 Prozent der Bruttobeitragssumme eines vermittelten Vertrags als Provision zahlen. Damit wird die Provision für die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung auf maximal neun Monatsbeiträge begrenzt. Bisher wurden angeblich bis zu 18 Monatsbeiträge gezahlt.
Neben der Provisions-Deckelung wurde auch die Verlängerung der Stornohaftung auf fünf Jahre beschlossen. Wechselt der Versicherte in dieser Zeit, muss der Vermittler einen Teil der Provision zurückzahlen.

Der zunehmende Kostendruck in der privaten Krankenversicherung führt zu Konflikten zwischen der Versicherung und dem Versicherten um die Erstattung von Kosten.

Arbeitgeber können für ihre Mitarbeiter oder für bestimmte Mitarbeiterkollektive eine betriebliche Krankenversicherung abschließen und ihnen damit einen zusätzlichen Schutz im Krankheitsfall bieten.
Die Zahl der Unternehmen in Deutschland, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) anbieten, ist 2020 gegenüber 2019 von 10.500 auf 13.100 gestiegen. Damit profitieren schon über eine Million Beschäftigte von den zusätzlichen Leistungen der bKV (Quelle: PKV in Zahlen 2020 des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.).


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