Einmalige Zuwendungen 2025


 

Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung.
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden.


Beispiel - Zahlung von zusätzlichem Urlaubsgeld (Abrechnungsjahr 2025):

  • Ein Arbeitnehmer erhält ein laufendes Arbeitsentgelt von 5.000,00 €.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 8.050,00 € pro Monat (2025 bundeseinheitlich).
  • In der Kranken- und Pflegversicherung gilt 2025 als bundesweite Beitragsbemessungsgrenze ein Betrag von 5.512,50 € pro Monat.
  • Der Abrechnungsmonat ist der April 2025. Es wird ein zusätzliches Urlaubsgeld von 4.000,00 € gezahlt.
Berechnung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Rechenschritte Ergebnis
anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze 4 * 8.050,00 € 32.200,00 €
beitragspflichtiges Entgelt 4 * 5.000,00 € 20.000,00 €
Differenz (noch nicht mit Beiträgen belegt) 32.200,00 € - 20.000,00 € 12.200,00 €
Beitragspflicht des Urlaubsgeldes Das Urlaubsgeld ist voll beitragspflichtig, da die Differenz größer ist. 4.000,00 €

 

Berechnung in der Kranken- und Pflegeversicherung Rechenschritte Ergebnis
anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze 4 * 5.512,50 € 22.050,00 €
beitragspflichtiges Entgelt 4 * 5.000,00 € 20.000,00 €
Differenz (noch nicht mit Beiträgen belegt) 22.050,00 € - 20.000,00 € 2050,00 €
Beitragspflicht des Urlaubsgeldes Das Urlaubsgeld ist nur zum Teil beitragspflichtig, da die Differenz kleiner ist. 2050,00 €

 

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