Konzept der Zuschussrente (nicht umgesetzt)

Es handelt sich um ein Konzept der ehemaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde eine solidarische Lebensleistungsrente vereinbart.

Hintergrund

Nach der derzeitigen Rechtslage stehen Niedrigverdiener, die ihr Leben lang gearbeitet haben, im Alter oft nicht besser da als diejenigen, die keinen Grundstock fürs Alter gebildet oder sich schlicht nicht um ihre Alterssicherung gekümmert haben.

Das jetzige Rentensystem honoriert Familienleistungen nur ungenügend. Dazu gehören die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen.

Alle diese Personen erhalten bei Bedarf Grundsicherung im Alter, unabhängig von ihrer Vorleistung in der Erwerbsphase.

Für die Höhe der Rente soll es aber nach den Plänen zur Zuschussrente einen Unterschied machen, ob jemand jahrzehntelang Beiträge gezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Es sollen die Menschen profitieren, die wenig verdient, aber lange gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt haben.

Zeiten der Kindererziehung und der Pflege sollen in besonderem Maße berücksichtigt werden. Bei Bezug einer Zuschussrente soll eine zusätzliche Altersvorsorge voll erhalten bleiben und nicht angerechnet werden. Damit soll der Leistungsgedanke für Menschen mit niedrigem Einkommen gestärkt werden.

Geplante Zugangsbedingungen

Die Einführung der Zuschussrente soll ab 2013 mit einer Übergangszeit von 10 Jahren erfolgen. Während dieser Zeit sollen erleichterte Zugangsbedingungen gelten.

  • 40 Versicherungsjahre (es zählen alle rentenrechtlichen Zeiten wie Beschäftigung, Schulbildung ab dem 17. Lebensjahr, Ausbildung, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft und Mutterschutz sowie Zeiten mit freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen
    und davon
  • 30 Beitragsjahre (Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege, aber auch Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst. Zu den Beitragsjahren zählen auch Selbstständigkeit und Minijobs, wenn eigene Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Bei der Kindererziehung zählt die Kinderberücksichtigungszeit von bis zu 10 Jahren voll mit.

Ab dem Jahr 2023 erhöhen sich die Anforderungen für die Zuschussrente auf:

  • 45 Versicherungsjahre
    und davon
  • 35 Beitragsjahre

Bis Ende 2018 ist für den Zugang zur Zuschussrente noch keine zusätzliche Altersvorsorge erforderlich. Für Rentenansprüche, die ab 2019 entstehen, sind 5 Jahre an zusätzlicher Altersvorsorge erforderlich. Diese Anforderungen steigen dann schrittweise bis auf 35 Jahre zusätzliche Altersvorsorge in 2049.

Höhe der Zuschussrente

Wenn die obigen Voraussetzungen vorliegen, wird die Bewertung der Pflichtbeitragszeiten ab 1992

  • für die Personen, die mindestens ein Jahr Kindererziehung oder Pflegearbeit geleistet haben um 150 Prozent (also auf das 2,5fache) angehoben und
  • für die Personen, die nicht Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben um 50 Prozent (also auf das 1,5fache) angehoben.

Die Aufstockung beträgt dabei höchstens einen Entgeltpunkt pro Jahr und ist zudem auf 30,3 Entgeltpunkte (alte Bundesländer) bzw. 34,1 Entgeltpunkte (neue Bundesländer), begrenzt. Dies entspricht aktuell einem monatlichen Bruttorentenbetrag von etwa 850 Euro.

Die Zuschussrente ist der Betrag, um den die originäre Rente aufgestockt wird.

Renten aus einer zusätzlichen Altersversorgung (betriebliche Altersvorsorge, Riester- und Rürup-Rente) werden nicht angerechnet und stehen über die Zuschussrente hinaus voll zur Verfügung.


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