Rentenversicherungsträger

Grundsätzliches

Rentenversicherungsträger sind die Institutionen, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Die Rentenversicherungsträger firmieren unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung.

Mit der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die deutsche Rentenversicherung neu strukturiert. Aus der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), den LVAen (Landesversicherungsanstalten), der Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt wurde die neue Deutsche Rentenversicherung.
Seit Oktober 2005 treten alle Rentenversicherungsträger unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung" auf.

Die Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung wurde damit aufgehoben. Im Beitragsnachweis an die Krankenkassen sind die Beitragsgruppen 0200, 0400 und 0600 ab 01.01.2005 entfallen. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Sie entstand aus dem Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger.
Die Landesversicherungsanstalten wurden am 1. Oktober 2005 umbenannt. Sie heißen jetzt zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Hessen oder Deutsche Rentenversicherung Nord.
Aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse wurde ein zweiter Bundesträger gebildet, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Informationen zu den Meldungen und Beitragsnachweisen in der Sozialversicherung.
Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Rentenversicherungsträger ist für die Sozialversicherungsprüfung zuständig.

Bis Ende 2010 bekam jeder Arbeitnehmer von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Seit Januar 2011 ist der Sozialversicherungsausweis in der früheren Form entfallen. Stattdessen erhält jeder Arbeitnehmer ein Schreiben seines Rentenversicherungsträgers, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird. Der Inhalt und die Funktion des Schreibens decken sich mit dem bisherigen Sozialversicherungsausweis.
Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wird der Sozialversicherungsausweis durch den Versicherungsnummernnachweis ersetzt. Aufhebung § 18h SGB IV (Ausstellung des Sozialversicherungsausweises).
Die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises wird durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer seitens des Arbeitgebers bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgelöst.

Die Seite Rentner behandelt die Beschäftigung von Rentnern (Personen die eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und weiter beschäftigt sind). Dort finden Sie Informationen zur Behandlung des Hinzuverdienst bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung.
Informationen zur Rente und zum Renteneintritt.

Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet umfangreiche Online-Dienste an. Sie können

  • Versicherungsunterlagen anfordern oder einsehen (Versicherte können damit auf ihr persönliches Rentenkonto zugreifen),
  • Anträge auf Beitragszahlung, Kontenklärung, Versichertenrente oder Rehabilitation online stellen,
  • Persönliche Daten ändern und
  • Mitteilungen senden oder Fragen stellen.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet außerdem die Möglichkeit, einen festen Beratungstermin online über das Internet zu buchen. Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen.

Über den Rentenbeginnrechner können Sie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn aller Renten wegen Alters ermitteln. Darüber hinaus können Sie aus der Renteninformation, die jährlich per Post kommt, auch die Rentenhöhe ermitteln.


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