EXCEL-Aufgaben zur Privaten Krankenversicherung

Berechnungen zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2017

Erstellen Sie folgende Tabelle. Die grauen Zellen enthalten Formeln. Die gelben Zellen sind Eingabefelder.

Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2017

Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung

 
Damit in F7 nur zulässige Eingaben möglich sind, empfiehlt sich die Gültigkeitsprüfung. In EXCEL 2010 finden Sie den Befehl im Menü Daten - Datenüberprüfung.
Die Optionen für die Datenüberprüfung befinden sich in der Gruppe Datentools. In F7 ist nur ja und nein zulässig.
Wählen Sie im Feld Zulassen die Option Liste und trennen Sie die möglichen Eingaben mit Semikolon. Abbildung für Zelle F7:

Gültigkeitsprüfung in F7

Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers

In F14 ist der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung auszurechnen. Die Formel soll sich auf F8 und F9 beziehen. Bei Änderung dieser Zellen soll sich der Höchstzuschuss ändern. Der Höchstzuschuss wird durch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt.
Wenn ein Arbeitnehmer einen Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze hat, gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt. Zur Umsetzung brauchen Sie die Funktion MIN:
=MIN(F4;F8)*(F9/2)

Höchstens erhält der Arbeitnehmer als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Krankenversicherung tatsächlich aufwendet. Diese Begrenzung ist in F15 auszurechnen.

In F16 wird der für diesen Fall gültige Beitragszuschuss des Arbeitgebers berechnet. Es ist immer der kleinere von beiden Werten aus F14 und F15. Sie brauchen die Funktion MIN. Bei einem höheren Beitrag des Arbeitnehmers zu seiner privaten Krankenversicherung gilt dann der Höchstzuschuss (folgende Abbildung).

Berechnung des Zuschuss mit Anwendung des Höchstzuschuss

 
Verminderter Höchstzuschuss bei einem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze:

Verminderter Höchstzuschuss bei einem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze

Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung des Arbeitnehmers

In F20 ist der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung auszurechnen. Die Formel soll sich auf F8 und F10 beziehen. Bei Änderung dieser Zellen soll sich der Höchstzuschuss ändern. Der Höchstzuschuss wird durch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt.
Wenn ein Arbeitnehmer einen Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze hat, gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt. Zur Umsetzung brauchen Sie die Funktion MIN.
In der Pflegeversicherung gibt es in Sachsen eine Besonderheit. Der Arbeitgeberanteil ist hier niedriger. Das erste Prozent muss der Arbeitnehmer allein tragen, nur der über 1% liegende Wert wird je zur Hälfte auf AG und AN verteilt. Zur Umsetzung brauchen Sie eine WENN-Funktion:
=WENN(F7="ja";(F10-1%)/2*MIN(F4;F8);F10/2*MIN(F4;F8))

Höchstens erhält der Arbeitnehmer als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet. Diese Begrenzung ist in F21 auszurechnen.

In F22 wird der für diesen Fall gültige Beitragszuschuss des Arbeitgebers berechnet. Es ist immer der kleinere von beiden Werten aus F20 und F21. Sie brauchen die Funktion MIN.

Bei gewähltem Bundesland Sachsen, einem Beitrag zur privaten Pflegeversicherung von 120 € und einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze muss sich folgendes ergeben:

Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung in Sachsen

 
Für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung spielt das Bundesland Sachsen keine extra Rolle.


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