EXCEL-Aufgaben zur Privaten Krankenversicherung


 

Berechnungen zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2025

Erstellen Sie folgende Tabelle. Die grauen Zellen enthalten Formeln. Die gelben Zellen sind Eingabefelder.

Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung

 
In F7 werden mit der Datenüberprüfung auf Zellen mögliche Zelleinträge festgelegt. Die Optionen für die Datenüberprüfung befinden sich auf der Registerkarte Daten in der Gruppe Datentools.
In F7 ist nur ja oder nein zulässig. Wählen Sie im Feld Zulassen die Option Liste aus. Geben Sie in das Feld Quelle die zwei Listenwerte mit Semikolon als Trennzeichen ein.
Abbildung für F7:

Gültigkeitsprüfung in F7
 

Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers

In F15 ist der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung auszurechnen. Die Formel soll sich auf F8, F9 und F10 beziehen.
Bei Änderung dieser Zellen soll sich der Höchstzuschuss ändern. Der Höchstzuschuss wird durch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt.
Der Arbeitgeberanteil ergibt sich aus dem halben allgemeinen Beitragssatz und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.
Wenn ein Arbeitnehmer einen Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze hat, gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt.
Zur Umsetzung brauchen Sie die Funktion MIN:
=MIN(F4;F8)*((F9+F10)/2)

Höchstens erhält der Arbeitnehmer als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Krankenversicherung tatsächlich aufwendet. Diese Begrenzung ist in F16 auszurechnen.

In F17 wird der für diesen Fall gültige Beitragszuschuss des Arbeitgebers berechnet. Es ist immer der kleinere von beiden Werten aus F15 und F16. Sie brauchen die Funktion MIN. Bei einem höheren Beitrag des Arbeitnehmers zu seiner privaten Krankenversicherung gilt dann der Höchstzuschuss (folgende Abbildung).

Berechnung des Zuschuss mit Anwendung des Höchstzuschuss

 
Verminderter Höchstzuschuss bei einem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze:

Verminderter Höchstzuschuss bei einem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze
 

Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung des Arbeitnehmers

In F21 ist der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung auszurechnen. Die Formel soll sich auf F8 und F11 beziehen.
Bei Änderung dieser Zellen soll sich der Höchstzuschuss ändern. Der Höchstzuschuss wird durch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt.
Wenn ein Arbeitnehmer einen Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze hat, gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt.
Zur Umsetzung brauchen Sie die Funktion MIN.

In der Pflegeversicherung gibt es in Sachsen eine Besonderheit.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde am 01.01.1995 auf 1% der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt.
Zum Ausgleich der Arbeitgeberbeiträge sollten die Bundesländer einen gesetzlichen landesweiten Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt, aufheben. In Bundesländern die den Feiertag gestrichen haben (alle außer Sachsen) wurde der Beitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (je 0,5%) getragen.
In Sachsen hatten die Arbeitnehmer den Beitrag damit allein zu tragen (Arbeitnehmer 1% und Arbeitgeber 0%).
Die folgenden Beitragserhöhungen wurden ohne weitere Bedingungen je zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird durch 2 geteilt. Danach müssen beim Arbeitgeber in Sachsen 0,5% abgezogen werden (der Arbeitgeber hat vom ersten Prozent des Beitrags keinen Anteil).
Zur Umsetzung brauchen Sie eine WENN-Funktion:
=WENN(F7="ja";(F11/2-0,5%)*MIN(F4;F8);F11/2*MIN(F4;F8))

Höchstens erhält der Arbeitnehmer als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet. Diese Begrenzung ist in F22 auszurechnen.

In F23 wird der für diesen Fall gültige Beitragszuschuss des Arbeitgebers berechnet. Es ist immer der kleinere von beiden Werten aus F21 und F22. Sie brauchen die Funktion MIN.

Bei gewähltem Bundesland Sachsen, einem Beitrag zur privaten Pflegeversicherung von 200 € und einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze muss sich folgendes ergeben:

Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung in Sachsen

 
Für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung spielt das Bundesland Sachsen keine extra Rolle.


 

© 2007-2025 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon