Berechnungsbeispiele zum Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer - 2020
Auf dieser Seite finden Sie Beispielzahlen zur Kurzarbeit. Diese Seite habe ich 2020 erstellt. Das war das Jahr, in dem die Corona-Pandemie begann. Im April 2020, dem Monat mit der höchsten Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der Corona-Pandemie, hatte die Kurzarbeiterquote bei 17,9 Prozent gelegen. Danach gingen die Zahlen zurück.
Inhalt
- Grundsätzliches
- Beispiel 1 - Steuerklasse IV 1,0 (Leistungssatz 1). Gilt auch für Steuerklasse I und Kinderfreibetrag von 0,5.
- Beispiel 2 - Steuerklasse IV keine Kinderfreibeträge (Leistungssatz 2). Gilt auch für Steuerklasse I ohne Kinderfreibeträge.
- Beispiel 3 - Steuerklasse III 1,0 (Leistungssatz 1)
Grundsätzliches
Die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeld für 2020 steht auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zum Download zur Verfügung.
Um ihr Netto während der Kurzarbeit berechnen zu können müssen sie noch eine normale Lohnberechnung von ihrem Istentgelt vornehmen (falls noch gearbeitet wird). Mit ihrem Istentgelt und persönlichen Einstellungen ermitteln sie ihr Netto ohne Kurzarbeitergeld. Wenn sie zu diesem Betrag das Kurzarbeitergeld dazurechnen haben sie ihr verfügbares Einkommen. Weiter unten finden sie einige Beispiele.
Bei Kurzarbeit Null wird nicht mehr gearbeitet. Damit gibt es auch keine Lohnberechnung vom Istentgelt. Es wird nur noch Kurzarbeitergeld gezahlt.
Die Berechnung des Kurzarbeitergeld wird auf einer extra Seite erläutert.
Erkrankt ein Arbeitnehmer vor dem Beginn des Bezuges von Kurzarbeitergeld, erhält er für Zeiten des Arbeitsausfalles an Stelle des Kurzarbeitergeldes Krankengeld in gleicher Höhe (§ 47b Abs. 4 SGB V). Dies gilt solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht. Zum Thema Kurzarbeitergeld und Krankheit des Arbeitnehmers gibt es auch eine extra Seite.
Sofern ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht oder nicht mehr besteht, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt bemessen, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde.
Alle Beispiele gelten für 2020
Es gibt bei jedem Beispiel 3 Varianten:
- Kein Ausfall (das ist die "normale" Lohnabrechnung ohne Kurzarbeit)
- 1.500 € Ausfall (die Hälfte der Arbeit fällt aus)
- 3.000 € Ausfall (Kurzarbeit Null, es wird nicht mehr gearbeitet)
Beispiel 1 - Steuerklasse IV 1,0 (Leistungssatz 1)
Gilt auch für Steuerklasse I und Kinderfreibetrag von 0,5.
Arbeitnehmer mit:
- 3.000 € Soll-Entgelt
- Steuerklasse IV 1,0 (Leistungssatz 1)
Gilt auch für Steuerklasse I und Kinderfreibetrag von 0,5. - Arbeitsort ist nicht Sachsen. Dort wären die Arbeitnehmeranteile in der Pflegeversicherung höher.
- Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz soll 1,1% betragen.
Arbeitsausfall (Differenz von Soll und Ist) | 0,00 | 1.500,00 | 3.000,00 |
Sollentgelt (Erzielt ohne den Arbeitsausfall) | 3.000,00 | 3.000,00 | 3.000,00 |
Istentgelt (Erzielt nach Arbeitsausfall) | 3.000,00 | 1.500,00 | 0,00 |
Arbeitnehmeranteile SV vom Istentgelt | 596,25 | 298,13 | 0,00 |
Lohnsteuer vom Istentgelt | 407,41 | 65,41 | 0,00 |
Solidaritätszuschlag vom Istentgelt | 17,16 | 0,00 | 0,00 |
Netto (Istentgelt minus Arbeitnehmeranteile SV und Steuerbeträge) | 1.979,18 | 1.136,46 | 0,00 |
Kurzarbeitergeld (Tabelle Arbeitsagentur Leistungssatz 1) | 0,00 | 559,85 | 1.320,03 |
Auszahlung (Netto + Kurzarbeitergeld) | 1.979,18 | 1.696,31 | 1.320,03 |
Einbuße durch Kurzarbeit | 0,00 | 282,87 | 659,15 |
Einbuße durch Kurzarbeit in % | 0,00% | 14,29% | 33,30% |
Beispiel 2 - Steuerklasse IV keine Kinderfreibeträge (Leistungssatz 2)
Gilt auch für Steuerklasse I ohne Kinderfreibeträge.
Arbeitnehmer mit:
- 3.000 € Soll-Entgelt
- Steuerklasse IV keine Kinderfreibeträge (Leistungssatz 2)
(Für die Steuerklasse I keine Kinderfreibeträge ergeben sich die gleichen Werte wie bei Steuerklasse IV keine Kinderfreibeträge) - Arbeitsort ist nicht Sachsen. Dort wären die Arbeitnehmeranteile in der Pflegeversicherung höher.
- Keine Elterneigenschaft (Zusatzbeitrag Kinderlose von 0,25% in der Pflegeversicherung)
- Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz soll 1,1% betragen.
Arbeitsausfall (Differenz von Soll und Ist) | 0,00 | 1.500,00 | 3.000,00 |
Sollentgelt (Erzielt ohne den Arbeitsausfall) | 3.000,00 | 3.000,00 | 3.000,00 |
Istentgelt (Erzielt nach Arbeitsausfall) | 3.000,00 | 1.500,00 | 0,00 |
Arbeitnehmeranteile SV vom Istentgelt | 603,75 | 301,88 | 0,00 |
Lohnsteuer vom Istentgelt | 405,16 | 65,41 | 0,00 |
Solidaritätszuschlag vom Istentgelt | 22,28 | 0,00 | 0,00 |
Netto (Istentgelt minus Arbeitnehmeranteile SV und Steuerbeträge) | 1.968,81 | 1.132,71 | 0,00 |
Kurzarbeitergeld (Tabelle Arbeitsagentur Leistungssatz 1) | 0,00 | 501,36 | 1.182,11 |
Auszahlung (Netto + Kurzarbeitergeld) | 1.968,81 | 1.634,07 | 1.182,11 |
Einbuße durch Kurzarbeit | 0,00 | 334,74 | 786,70 |
Einbuße durch Kurzarbeit in % | 0,00% | 17,00% | 39,96% |
Beispiel 3 - Steuerklasse III 1,0 (Leistungssatz 1)
Arbeitnehmer mit:
- 3.000 € Soll-Entgelt
- Steuerklasse III 1,0 (Leistungssatz 1)
- Arbeitsort ist nicht Sachsen. Dort wären die Arbeitnehmeranteile in der Pflegeversicherung höher.
- Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz soll 1,1% betragen.
Arbeitsausfall (Differenz von Soll und Ist) | 0,00 | 1.500,00 | 3.000,00 |
Sollentgelt (Erzielt ohne den Arbeitsausfall) | 3.000,00 | 3.000,00 | 3.000,00 |
Istentgelt (Erzielt nach Arbeitsausfall) | 3.000,00 | 1.500,00 | 0,00 |
Arbeitnehmeranteile SV vom Istentgelt | 596,25 | 298,13 | 0,00 |
Lohnsteuer vom Istentgelt | 161,16 | 0,00 | 0,00 |
Solidaritätszuschlag vom Istentgelt | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Netto (Istentgelt minus Arbeitnehmeranteile SV und Steuerbeträge) | 2.242,59 | 1.201,87 | 0,00 |
Kurzarbeitergeld (Tabelle Arbeitsagentur Leistungssatz 1) | 0,00 | 696,02 | 1.500,02 |
Auszahlung (Netto + Kurzarbeitergeld) | 2.242,59 | 1.897,89 | 1.500,02 |
Einbuße durch Kurzarbeit | 0,00 | 344,70 | 742,57 |
Einbuße durch Kurzarbeit in % | 0,00% | 15,37% | 33,11% |
Das von der Bundesagentur für Arbeit gewährte Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es ist daher auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert aufzuführen.
Kurzarbeit geht für die Beschäftigten oft mit erheblichen Einkommenseinbußen einher. In einigen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist festgelegt, dass der Arbeitgeber bei Kurzarbeit einen Zuschuss zahlen muss.
Rechner Kurzarbeitergeld - Seite der Deutschen Rentenversicherung
Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird der Sozialversicherungsanteil (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) als Pauschale von derzeit 20,00 % berechnet.
Die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge werden abweichen. Es handelt sich aber nur um geringfügige Abweichungen.
Die Beispiele hier auf der Seite verwenden die korrekten Beitragssätze.
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