EXCEL-Aufgaben zur Insolvenzgeldumlage
Berechnungen zur Insolvenzgeldumlage im Jahr 2025
Erstellen Sie folgende Tabelle. Die grauen Zellen enthalten Formeln. Die gelben Zellen sind Eingabefelder.

Für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage gelten grundsätzlich die Regeln wie zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Grundlage der Umlageermittlung
ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Besteht keine Rentenversicherungspflicht für das Arbeitsverhältnis, wird das Entgelt herangezogen,
das bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig wäre.
Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung bedeutet also keine Befreiung von der Insolvenzgeldumlage.
Die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage werden ausschließlich durch die Arbeitgeber erbracht.
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2025
Die Formel in H15 nimmt Bezug auf G15, B8 und B4. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist auch für die Insolvenzgeldumlage gültig. Wenn das beitragspflichtige Arbeitsentgelt größer als die
Beitragsbemessungsgrenze ist, erfolgt die Beitragsberechnung nur von der Beitragsbemessungsgrenze. Die Formel muss kopierfähig bis Zeile 21 sein. Damit die Summe in Zeile 23 stimmt müssen Sie die Funktion RUNDEN
(2 Dezimalstellen) in der Formel in H15 verwenden.
Die Formel in H15 sieht so aus:
=RUNDEN(WENN(G15>$B$4;$B$4*$B$8;G15*$B$8);2)
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