Grundtabelle und Splittingtabelle - Werte für 2026


 

Die Einkommensteuer-Grundtabelle findet bei der Einzelveranlagung Anwendung. Für zusammenveranlagte Eheleute gibt es die Einkommensteuer-Splittingtabelle.

Der Splittingtarif ist also kein eigener Steuertarif sondern eine Ableitung aus dem Grundtarif.

Einkommensteuerberechnung nach Grundtabelle und Splittingtabelle 2026

Einigung zum Steuerfortentwicklungsgesetz
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) wurde am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

  • Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2025 auf 12.096 Euro und ab 2026 auf 12.348 Euro.
  • Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 werden angepasst.
  • Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren wurde im Zuge des parlamentarischen Verfahrens gestrichen.
  • Anpassung Kindergeld
  • Anpassung Freigrenze Solidaritätszuschlag

Interaktiver Abgabenrechner zur Berechnung der Lohnsteuer und Einkommensteuer (Service des Bundesministeriums der Finanzen).

Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer-Grundtabelle Einkommensteuer-Splittingtabelle
10.000 € 0 € 0 €
20.000 € 1.570 € 0 €
30.000 € 4.217 € 870 €
40.000 € 7.209 € 3.140 €
50.000 € 10.548 € 5.700 €
60.000 € 14.233 € 8.434 €
70.000 € 18.264 € 11.340 €
80.000 € 22.464 € 14.418 €
90.000 € 26.664 € 17.670 €

Bei einem Familieneinkommen von 60.000 € ergibt sich bei Zusammenveranlagung (Splittingtabelle) eine Einkommensteuer von 8.434 €.
Die folgende Tabelle soll die Unterschiede von Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung zeigen.

Es werden 4 verschiedene Zusammensetzungen des Einkommens angenommen. Von dem Fall, dass ein Partner Alleinverdiener ist, bis zur Gleichverteilung des Einkommens.

Einzelveranlagung (Grundtabelle) Zu­sammen­veranlagung (Splitting­tabelle) Vorteil Splitting­tabelle
Ein­kommen A Steuer A Ein­kommen B Steuer B Steuer Gesamt
60.000 € 14.233 € 0 € 0 € 14.233 € 8.434 € 5.799 €
50.000 € 10.548 € 10.000 € 0 € 10.548 € 8.434 € 2.114 €
40.000 € 7.209 € 20.000 € 1.570 € 8.779 € 8.434 € 345 €
30.000 € 4.217 € 30.000 € 4.217 € 8.434 € 8.434 € 0 €

Das Splittingverfahren führt nur zu steuerlichen Vorteilen, wenn die Ehegatten Einkünfte in unterschiedlicher Höhe erzielen.


 

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