Aktuelle Informationen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld


 

Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurde im Dezember 2024 für 222.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 39.000 weniger als im Vormonat, aber 74.000 mehr als im Dezember des Vorjahres.
Im Dezember 2024 waren nach vorläufigen Angaben 0,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in konjunktureller Kurzarbeit, nach 0,7 Prozent im Vormonat und 0,4 Prozent im Vorjahr (Quelle: Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Februar 2025 der Bundesagentur für Arbeit).

Im April 2020, dem Monat mit der höchsten Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der CoronaPandemie, hatte die Kurzarbeiterquote bei 17,9 Prozent gelegen.


Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) zugestimmt.
Der Bundestag hatte am 23. Juni 2023 das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) beschlossen. Darin ist die Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit bis zum 31. Juli 2024 vorgesehen (Qualifizierung während der Kurzarbeit).


Bis zum 30. Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen.
Das Bundeskabinett hat die Regelung in seiner 44. Sitzung am 14. Dezember 2022 per Verordnung verlängert.


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