Europäische Arbeitsbehörde - European Labour Authority (ELA)

Die Europäische Arbeitsbehörde wurde im Juni 2017 von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union 2017 angekündigt. Am 13. März 2018 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt für eine Verordnung zur Einführung einer Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority, ELA). Damit will Brüssel die Arbeitsnomaden besser schützen.

In der Sitzung vom 16.04.2019 hat sich das Europäische Parlament für den Aufbau einer Europäischen Arbeitsbehörde ausgesprochen. Damit wurde die mit dem Rat im Februar erzielte Einigung bestätigt.

Die Aufgaben und Kompetenzen der bereits bestehenden Verwaltungskommission für die Koordination der Sozialsicherungssysteme wurden nicht auf die Europäische Arbeitsbehörde übertragen. Die deutsche Sozialversicherung hatte berechtigte Bedenken vorgetragen.

Gründe für die Einführung einer Europäischen Arbeitsbehörde sieht die EU-Kommission folgende (Quelle: european-labour-authority-factsheet_de.pdf):

  • 16 Millionen Europäerinnen und Europäer leben heute in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Das sind doppelt so viele wie vor zehn Jahren.
  • 1,7 Millionen Europäerinnen und Europäer pendeln täglich in einen anderen Mitgliedstaat.
  • Jedes Jahr reisen mehrere Hundert Millionen Menschen aus privaten, touristischen oder geschäftlichen Gründen in andere europäische Länder.
  • Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen problemlos auf Informationen zugreifen können und brauchen Gewissheit über ihre Rechte und Möglichkeiten im In- und Ausland. Zugleich müssen die nationalen Behörden nahtlos zusammenarbeiten.

Aufgaben der Europäischen Arbeitsbehörde (Quelle: european-labour-authority-factsheet_de.pdf):

  • Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und Stärkung des gegenseitigen Vertrauens für faire Mobilität im Binnenmarkt, auch durch Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden.
  • Bündelung bestehender Instrumente grenzüberschreitender Mobilität, um eine einheitliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen zu schaffen.
  • Bekämpfung des Missbrauchs der Arbeits- und Sozialgesetzgebung und Organisation gemeinsamer grenzübergreifender Kontrollen.
  • Aufbauend auf bestehenden Einrichtungen und Strukturen, Verbesserung des Managements grenzübergreifender und gemeinsamer Aktivitäten, etwa in den Bereichen Prognostizierung des Qualifikationsbedarfs, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Bewältigung von Umstrukturierungen und Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit.

Die ELA-Pläne aus Brüssel sind umstritten. Zum Vorschlag der EU-Kommission hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erklärt: "Wir brauchen keine neue Mammutbehörde ohne jeden Mehrwert."
Auszug aus der Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (Juni 2018):

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority - ELA) schafft mit mehr als 50 Millionen Euro jährlichen Kosten teure Parallelstrukturen und neue Bürokratie. Sie ist von einem pragmatischen Ansatz weit entfernt und in der Sache nicht zielführend.
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Aus Arbeitgebersicht ist es unverständlich, dass die EUKommission eine neue EU-Agentur schaffen will, während bereits vier Agenturen in ihre Zuständigkeit im Bereich Beschäftigung und Soziales fallen sowie etablierte Einrichtungen und Strukturen bestehen, über die nationale Behörden bereits heute kooperieren und gute Praktiken im Kontext grenzüberschreitender Arbeitskräftemobilität austauschen.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber warnt vor Einstieg in Vergemeinschaftung der Sozialsysteme.
Markus Ferber, erklärte dazu: "Es besteht die große Gefahr, dass die Europäische Kommission mit diesem Vorschlag den Einstieg in die Vergemeinschaftung der europäischen Sozialsysteme vorbereitet. In der Sozialpolitik hat die EU aber nichts zu suchen - das ist allein Sache der Mitgliedsstaaten. Die Kommission versucht sich hier Befugnisse anzueignen, die ihr schlichtweg nicht zustehen."
Der nächste Schritt wäre eine europäische Arbeitslosenversicherung. Zu diesem Schwachsinn hat aber schon der Monatsbericht Dezember 2016 des Bundesministerium der Finanzen (BMF) Stellung bezogen und Vorschläge zur Europäisierung der Arbeitslosenversicherung abgelehnt.
Auszug aus den Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF:

Anstatt neue grenzüberschreitende Sicherungsinstrumente einzuführen, könnten zumindest in einigen Ländern deutliche Verbesserungen in den nationalen Systemen erzielt werden und somit Versicherungsfunktion und Subsidiarität gestärkt werden.
Wird die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung teilweise vergemeinschaftet, obwohl die Arbeitsmarktpolitik im Wesentlichen in nationaler Hand bleibt, wird es aus Sicht der Wähler auch schwieriger, Erfolge und Misserfolge der Politik den richtigen Entscheidungsträgern zuzuordnen. Aus der Sicht der Föderalismustheorie besteht die Gefahr, dass die Mischfinanzierung von Sicherungssystemen die klare Kompetenzzuweisung zerstört und die politische Verantwortlichkeit verwischt.
Schließlich übersieht die Diskussion um zusätzliche Stabilisierungsinstrumente im Euroraum, dass die schwierige wirtschaftliche Lage einiger Eurostaaten aus strukturellen Fehlentwicklungen resultiert, die durch finanzielle Transfers nicht gelöst werden.

Mit einer Europäischen Arbeitslosenversicherung hätten wir den Einstieg in die Fiskalunion. Diese muss aber unbedingt verhindert werden.


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