Riester-Rente - Ab 2027 gibt es eine Alternative (Altersvorsorgereformgesetz)

Seit 2002 gibt es die Riester-Rente. Namensgeber war der damalige Arbeitsminister Walter Riester.

Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge, die mit Zulagen und Steuervorteil vom Staat gefördert wird.

Die gesetzliche Grundlage zur Riester-Rente findet sich in § 10a EStG (Zusätzliche Altersvorsorge) und § 79 EStG (Zulageberechtigte).

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Das Bundeskabinett hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 17. Dezember 2025 verabschiedet.
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform inklusive einiger Änderungen beschlossen.
Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Kern der Reform ist die Abkehr von der verpflichtenden Beitragsgarantie.
Für alle Altverträge besteht Bestandsschutz. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung.
Ab 2027 können keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.
Sparer mit alten Riester-Verträgen können freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln.


 

© 2007-2026 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon