Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung - Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die einfachste und beliebteste Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie entspricht weitgehend einer privaten Lebensversicherung. Die Direktversicherung ist verankert im § 1b Abs. 2 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung):

Wird für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt (Direktversicherung), so ist der Arbeitgeber verpflichtet, wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen das Bezugsrecht nicht mehr zu widerrufen. Eine Vereinbarung, nach der das Bezugsrecht durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen auflösend bedingt ist, ist unwirksam. Hat der Arbeitgeber die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetreten oder beliehen, so ist er verpflichtet, den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen geendet hat, bei Eintritt des Versicherungsfalles so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre. Als Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage im Sinne des Absatzes 1 gilt der Versicherungsbeginn, frühestens jedoch der Beginn der Betriebszugehörigkeit.

Kennzeichen:

  • Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber.
  • Die Versicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen.
  • Der Arbeitnehmer bzw. seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen sind Bezugsberechtigte.
    Der Arbeitnehmer sollte auf ein uneingeschränktes unwiderrufliches Bezugsrecht achten.
  • Die Beiträge können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer getragen werden.
  • Die Anbieter von Direktversicherungen stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bei einer Insolvenz des Versicherers greift das versicherungsinterne Sicherungssystem Protektor. Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland. Es ist ein Unternehmen zum Schutz der Versicherten.
  • In bestimmten Fällen der Direktversicherung springt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) ein. Dazu gehören Direktversicherungen (Lebensversicherungen auf das Leben und zugunsten von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber) gemäß § 1b Abs. 2 BetrAVG, sofern Ausfälle entstehen, weil das Bezugsrecht widerrufen wird oder weil die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag durch den Arbeitgeber abgetreten, beliehen, oder an Dritte verpfändet sind.
Zeitraum Steuerliche Förderung (Die Steuerfreiheit ist in § 3 Nr. 63 EStG geregelt.) Sozialversicherungsfreiheit (Die Sozialversicherungsfreiheit ist in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV geregelt.)
bis 2017 Beiträge sind seit dem 01.01.2005 steuerfrei bis zu einem Betrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für die alten Bundesländer. Die Grenze gilt einheitlich auch für die neuen Bundesländer. Das sind:
2014: 2.856 Euro (monatlich: 238 Euro)
2015: 2.904 Euro (monatlich: 242 Euro)
2016: 2.976 Euro (monatlich: 248 Euro)
2017: 3.048 Euro (monatlich: 254 Euro)
Steuerfrei sind dabei sowohl die Beiträge des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge), als auch die Beiträge des Arbeitnehmers, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Weitere 1.800 Euro sind bis 2017 zusätzlich steuerfrei möglich. Allerdings nur dann, wenn keine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG vorgenommen wird und die Versorgungszusage nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.
Die Pauschalversteuerung ist seit der Einführung des Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 im Rahmen von neuen Versorgungszusagen nicht mehr möglich.
Unabhängig davon, ob die Finanzierung durch Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge erfolgt, können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für die alten Bundesländer sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Das sind:
2014: 2.856 Euro (monatlich: 238 Euro)
2015: 2.904 Euro (monatlich: 242 Euro)
2016: 2.976 Euro (monatlich: 248 Euro)
2017: 3.048 Euro (monatlich: 254 Euro)
ab 2018 Ab 2018 kommt es zur Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags für Beiträge von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für die alten Bundesländer.
Der zusätzliche Höchstbetrag von 1.800 Euro wird ab 2018 aufgehoben.
Die Grenze von 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für die alten Bundesländer gilt einheitlich auch für die neuen Bundesländer. Das sind:
2018: 6.240 Euro (monatlich: 520 Euro)
2019: 6.432 Euro (monatlich: 536 Euro)
2020: 6.624 Euro (monatlich: 552 Euro)
2021: 6.816 Euro (monatlich: 568 Euro)
2022: 6.768 Euro (monatlich: 564 Euro)
2023: 7.008 Euro (monatlich: 584 Euro)
2024: 7.248 Euro (monatlich: 604 Euro)
Die Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nicht für die Sozialversicherung. Eine Sozialversicherungsfreiheit dieser Beiträge besteht auch ab 2018 nur bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2018: 3.120 Euro (monatlich: 260 Euro)
2019: 3.216 Euro (monatlich: 268 Euro)
2020: 3.312 Euro (monatlich: 276 Euro)
2021: 3.408 Euro (monatlich: 284 Euro)
2022: 3.384 Euro (monatlich: 282 Euro)
2023: 3.504 Euro (monatlich: 292 Euro)
2024: 3.624 Euro (monatlich: 302 Euro)

Die Direktversicherung eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Arbeitnehmer zur Entgeltumwandlung.

 
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Rente (Auszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung)

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und Rentner haben aus gezahlten Versorgungsbezügen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Versorgungsbezüge sind im § 229 SGB V definiert. Renten der betrieblichen Altersversorgung zählen unabhängig vom Durchführungsweg zu den Versorgungsbezügen.

Für den Durchführungsweg Direktversicherung hatte das Bundesverfassungsgericht am 28.09.2010 entschieden (1 BvR 1660/08), dass bei einer privaten Fortführung nach einem Versicherungswechsel auf den ehemaligen Arbeitnehmer die aus diesen Beiträgen resultierenden Leistungen keinen Versorgungsbezug darstellen.

Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 94/2010 vom 15. Oktober 2010 des Bundesverfassungsgerichts:

Das Bundessozialgericht überschreitet jedoch die Grenzen zulässiger Typisierung und verstößt damit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, soweit es im Verfahren 1 BvR 1660/08 auch diejenigen Kapitalleistungen der Beitragspflicht unterwirft, die auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat. Denn mit der Vertragsübernahme durch den Arbeitnehmer ist der Kapitallebensversicherungsvertrag vollständig aus dem betrieblichen Bezug gelöst worden und unterscheidet sich hinsichtlich der dann noch erfolgenden Einzahlungen nicht mehr von anderen privaten Lebensversicherungen. Soweit das Bundessozialgericht die Einzahlungen auf private Lebensversicherungsverträge allein deshalb der Beitragspflicht Pflichtversicherter unterwirft, weil die Verträge ursprünglich vom Arbeitgeber des Bezugsberechtigten abgeschlossen wurden und damit dem Regelwerk des Betriebsrentenrechts unterlagen, widerspricht es der gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung, die private Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen. Auf die Einzahlungen des Bezugsberechtigten auf einen von ihm als Versicherungsnehmer fortgeführten Kapitallebensversicherungsvertrag finden hinsichtlich der von ihm nach Vertragsübernahme eingezahlten Beiträge keine Bestimmungen des Betriebsrentenrechts mehr Anwendung. Es begegnet auch keinen praktischen Schwierigkeiten, bei der Auszahlung einer Lebensversicherung den auf privater Vorsorge beruhenden Anteil des Zahlbetrags getrennt auszuweisen.

Damit dürfen Anteile einer Kapitalabfindung aus einer Lebensversicherung, welche der Versicherte durch eigene Beitragszahlungen selber erwirtschaftet hat, dann nicht bei der Beitragsberechung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden, wenn ihm die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übertragen wurden und er Versicherungsnehmer geworden ist.
Mit der Vertragsübernahme durch den Arbeitnehmer ist der Versicherungsvertrag vollständig aus dem betrieblichen Bezug gelöst worden und unterscheidet sich hinsichtlich der danach erfolgenden Einzahlungen nicht mehr von anderen privaten Lebensversicherungen, für deren Leistungen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten sind.

Arbeitnehmer kann aus Geldnot die Kündigung einer Direktversicherung nicht verlangen
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26. April 2018 - 3 AZR 586/16
Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 21/18:

Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält.
....
Die im Betriebsrentengesetz geregelte Entgeltumwandlung dient dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter zumindest teilweise abzusichern. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen könnte, die Direktversicherung lediglich deshalb zu kündigen, um dem versicherten Arbeitnehmer die Möglichkeit zu verschaffen, das für den Versorgungsfall bereits angesparte Kapital für den Ausgleich von Schulden zu verwenden.

Damit können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht die Zustimmung zur Kündigung der Direktversicherung verlangen. Die Entgeltumwandlung dient der Altersvorsorge und nicht zum Ausgleich von Schulden.


Weitere Durchführungswege: Pensionskasse |  Pensionsfonds |  Unterstützungskasse |  Direktzusage (Pensionszusage)


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