Die Gleitzone geht von 450,01 - 850 Euro.
Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten (Midijobs) bleiben versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt allerdings einen reduzierten
Beitragsanteil in der Sozialversicherung.
Die Gleitzonenregelung ist nicht auf Auszubildende anzuwenden.
Der Rechner gilt nur für das erste Halbjahr 2019.
Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage | AG-Anteil Bemessungsgrundlage | AN-Anteil Bemmesungsgrundlage | ||
Faktor F | ||||
Krankenversicherung | ||||
Pflegeversicherung | ||||
Beitragszuschlag Pflegeversicherung | ||||
Rentenversicherung | ||||
Arbeitslosenversicherung | ||||
Summe | ||||
Gesamtsozialversicherungsbeitrag | ||||