Ab 2013 geht die Gleitzone von 450,01 - 850 Euro.
Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten (Midijobs) bleiben versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt allerdings einen reduzierten
Beitragsanteil in der Sozialversicherung.
Die Gleitzonenregelung ist nicht auf Auszubildende anzuwenden.
Da es keine Veränderungen bei den Beiträgen gab, sind die Ergebnisse für 2013 und 2014 gleich.
Die Bestandsschutz- und Übergangsregelungen werden in diesem Rechner nicht berücksichtigt.
Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage | AG-Anteil Bemessungsgrundlage | AN-Anteil Bemmesungsgrundlage | ||
Faktor F | ||||
Krankenversicherung | ||||
Pflegeversicherung | ||||
Rentenversicherung | ||||
Arbeitslosenversicherung | ||||
Insolvenzgeldumlage | ||||
Summe | ||||
Gesamtsozialversicherungsbeitrag | ||||