Die Gleitzone geht von 450,01 - 1300 Euro.
Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten (Midijobs) bleiben versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt allerdings einen reduzierten Beitragsanteil in der Sozialversicherung.
Die Gleitzonenregelung ist nicht auf Auszubildende anzuwenden.
Der Rechner gilt im Jahr 2019 nur für das zweite Halbjahr.
Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage | AG-Anteil Bemessungsgrundlage | AN-Anteil Bemmesungsgrundlage | ||
Faktor F | ||||
Krankenversicherung | ||||
Pflegeversicherung | ||||
Beitragszuschlag Pflegeversicherung | ||||
Rentenversicherung | ||||
Arbeitslosenversicherung | ||||
Summe | ||||
Gesamtsozialversicherungsbeitrag | ||||