Höhe des Solidaritätszuschlags 2013

Solidaritätszuschlag bei den verschiedenen Steuerklassen für 2013

Der Bundestag ist erst am 17.01.2013 der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages gefolgt. Der am 12.12.2012 erzielte Einigungsvorschlag wurde auch vom Bundesrat auf seiner 906. Sitzung am 01.02.2013 angenommen. Das Bundesministerium der Finanzen hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2013 am 20.02.2013 bekannt gemacht. Der geänderte Programmablaufplan berücksichtigt die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.130 Euro und die Änderung der Zahlenwerte des Einkommensteuertarifs. Der geänderte Programmablaufplan ist spätestens ab dem 1. April 2013 anzuwenden und der bisher vorgenommene Lohnsteuerabzug ist grundsätzlich zu korrigieren.
Die folgenden Beispiele berücksichtigen die neuen Werte (Berechnung ab April 2013).

Tabelle 1 (Kein Kinderfreibetrag)
Tabelle 2 (Kinderfreibetrag von 1,0)
Tabelle 3 (Kinderfreibeträge bei Steuerklasse 3)

Tabelle 1 (Kein Kinderfreibetrag)
Arbeitnehmer ist noch nicht 64; kein Altersentlastungsbetrag
Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden. Für unser Beispiel sind das:
Rechtskreis West (wegen unterschiedlicher Beitragsbemessungsgrenzen)
Gesetzliche Krankenversicherung
Kein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen (deshalb fehlt die Steuerklasse 2 in der Tabelle, diese gilt für Alleinerziehende)
Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25% in der Pflegeversicherung (Arbeitnehmer hat keine Kinder und auch keine Elterneigenschaft)

Bruttolohn Solidaritätszuschlag bei Steuerklasse
1 3 4 5 6
500 € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.000 € 0,00 0,00 0,00 4,63 6,93
1.500 € 3,55 0,00 3,55 15,03 17,00
2.000 € 11,75 0,00 11,75 24,01 25,74
2.500 € 18,35 0,00 18,35 33,02 34,96
3.000 € 25,51 12,57 25,51 42,88 44,88
3.500 € 33,22 18,54 33,22 52,80 54,80
4.000 € 41,62 24,86 41,62 62,86 64,85
4.500 € 51,43 32,10 51,43 73,84 75,84
5.000 € 61,93 39,68 61,93 84,82 86,82
5.500 € 72,89 47,60 72,89 95,81 97,80
6.000 € 84,10 56,03 84,10 107,02 109,01

Tabelle 2 (Kinderfreibetrag von 1,0)
Arbeitnehmer ist noch nicht 64; kein Altersentlastungsbetrag
Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden. Für unser Beispiel sind das:
Rechtskreis West (wegen unterschiedlicher Beitragsbemessungsgrenzen)
Gesetzliche Krankenversicherung
Kinderfreibetrag von 1,0 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
Arbeitnehmer hat die Elterneigenschaft (Kein Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25%)

Bruttolohn Solidaritätszuschlag bei einem Kinderfreibetrag und Steuerklasse
2 3 4
500 € 0,00 0,00 0,00
1.000 € 0,00 0,00 0,00
1.500 € 0,00 0,00 0,00
2.000 € 0,00 0,00 7,65
2.500 € 8,06 0,00 13,90
3.000 € 14,35 0,00 20,71
3.500 € 21,20 6,23 28,08
4.000 € 28,71 16,58 36,11
4.500 € 37,54 23,41 45,52
5.000 € 47,06 30,57 55,61
5.500 € 57,25 38,07 66,38
6.000 € 68,32 46,09 77,59

Tabelle 3 (Kinderfreibeträge bei Steuerklasse 3)
Arbeitnehmer ist noch nicht 64; kein Altersentlastungsbetrag
Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden. Für unser Beispiel sind das:
Rechtskreis West (wegen unterschiedlicher Beitragsbemessungsgrenzen)
Gesetzliche Krankenversicherung
Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25% nur bei Spalte mit Kinderfreibetrag 0,0 (Arbeitnehmer hat keine Kinder und auch keine Elterneigenschaft)
bei den anderen Spalten gilt: Arbeitnehmer hat die Elterneigenschaft (Kein Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25%)

Bruttolohn Solidaritätszuschlag bei Steuerklasse 3 und folgenden Kinderfreibeträgen
0,0 1,0 2,0 3,0
500 € 0,00 0,00 0,00 0,00
1.000 € 0,00 0,00 0,00 0,00
1.500 € 0,00 0,00 0,00 0,00
2.000 € 0,00 0,00 0,00 0,00
2.500 € 0,00 0,00 0,00 0,00
3.000 € 12,57 0,00 0,00 0,00
3.500 € 18,54 6,23 0,00 0,00
4.000 € 24,86 16,58 0,00 0,00
4.500 € 32,10 23,41 15,07 0,00
5.000 € 39,68 30,57 21,81 13,58
5.500 € 47,60 38,07 28,90 20,24
6.000 € 56,03 46,09 36,49 27,40

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