Abrechnung eines Lohnempfängers (normaler Stundenlohn) mit Vermögenswirksamer Leistung (VWL)

ilohngehalt schließt zum 30.11.2021

Um die Arbeitsstunden Ihres Mitarbeiters in ilohnngehalt zu hinterlegen, klicken Sie auf Lohnberechnung -> Stundenlohn. Dort erscheint eine Tabelle mit den Einheiten (Anzahl der Arbeitsstunden), dem Stundensatz und dem Gesamtbetrag. Sie haben die Möglichkeit bis zu fünf verschiedene Regelstundenlöhne, einen Akkordlohn oder einen Aushilfslohn zu erfassen. Unter Firma -> Texte Stundenlohn können Sie individuelle Textbeschreibungen für Stundenlöhne hinterlegen. Diese ersetzen dann die Vorgabetexte.

Um die Eingabe der Einheiten zu übernehmen, müssen Sie auf Speichern klicken. Damit wird der Betrag berechnet und auf der rechten Seite des Bildschirms eine Vorschau der Lohnberechnung dargestellt.

Online Lohn-Software ilohngehalt - Erfassung Stundenlohn

 
In diesem Beispiel steht über dem Stundenlohn noch der VWL AG-Zuschuss (Arbeitgeber-Zuschuss für Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitnehmers). Diesen erfassen Sie auf der Seite Gehalt & Monatslohn.

Online Lohn-Software ilohngehalt - VWL AG-Zuschuss

 
Im obigen Beispiel steht über dem Auszahlungsbetrag noch der Abzug VWL. Diesen tragen Sie unter Lohnberechnung -> VWL ein.

Online Lohn-Software ilohngehalt - VWL-Vertrag

 
Die zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen (VWL AG-Zuschuss) sind steuer- und beitragspflichtig. Die Überweisung (Abzug VWL) auf das entsprechende Anlagekonto ist ein Nettoabzug. Der Abzug erfolgt also aus dem schon versteuerten und mit Beiträgen belegten Arbeitsentgelt.

Vor dem Verlassen der Eingabemaske, müssen Sie die eingegebenen Daten sichern. Dazu klicken Sie einfach auf die Schaltfläche Speichern!

Die Schaltfläche Korrektur ist notwendig, wenn Sie bereits abgerechnete (gebuchte) Daten korrigieren möchten. Wenn Sie Daten ändern wollen, die sich auf die Zukunft (noch nicht abgerechnete Perioden) beziehen, können Sie die Änderungen einfach in den entsprechenden Feldern vornehmen. Um die Schaltfläche Korrektur anklicken zu können, muss für den betreffenden Mitarbeiter mindestens eine Lohnabrechnung durchgeführt worden sein.


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