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Vor den Arbeiten zum Jahresabschluss sollten sie sich um die Aktualität ihres Programms kümmern. Es muss in der Regel eine neue Version installiert werden (also im Jahr 2010 die Classic Line 2011) sowie diese Version durch ein Live-Update auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Nach der Abrechnung des letzten Monats im Abrechnungsjahr, muss der Jahresabschluss durchgeführt werden. Dazu müssen verschiedene Listen und Meldungen gedruckt, elektronisch erstellt bzw. versendet werden.
Vor dem eigentlichen Jahresabschluss ist unbedingt eine Datensicherung durchzuführen.
Folgende Anwendungen gibt es:
Es werden alle aufgelaufenen Werte des vergangenen Jahres gelöscht. Nicht gelöscht werden die Differenzen des Jahresarbeitsentgelts zu den Beitragsbemessungsgrenzen und die Angaben zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Die Differenzen des Jahresarbeitsentgelts zu den Beitragsbemessungsgrenzen werden benötigt, um bei Notwendigkeit im neuen Jahr rückwirkend eine Bearbeitung von einmaligen Zuwendungen vornehmen zu können (Anwendung der Märzklausel). Das sozialversicherungspflichtige Entgelt wird nicht gelöscht, um später die Sozialversicherungsnachweise drucken zu können.
Ablauf:
Nach dem Jahresabschluss sollten sie die Lohnkonstanten kontrollieren und vor der ersten Abrechnung noch eine Datensicherung vornehmen.
Ihr Programm zeigt nach dem Jahresabschluss in der Titelzeile neben der Firmenbezeichnung immer noch das alte Geschäftsjahr. Das neue Geschäftsjahr wird erst nach dem vorläufigen Jahresabschluss in der Finanzbuchhaltung angelegt und angezeigt. Wenn sie im Mandanten nur die Lohnabrechnung machen, müssen sie auch einen Jahresabschluss in der Finanzbuchhaltung machen, um das aktuelle Geschäftsjahr angezeigt zu bekommen.
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