Angabe Ihrer Daten

ja          nein
ja          nein
15

Ergebnis

Bruttolistenpreis des Fahrzeuges:
(auf volle 100 Euro abgerundet)
Geldwerter Vorteil für Privatfahrten:
(1% des abgerundeten Bruttolistenpreises)
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
(0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte)
Geldwerter Vorteil:
- Kostenbeteiligung Arbeitnehmer:
- Mit 15% pauschalierter Betrag:
Zur Versteuerung als laufender Arbeitslohn verbleiben:

Die Eingabewerte sind in der Höhe begrenzt.
Bruttolistenpreis bis max. 300.000 Euro
Entfernung Wohnung - Arbeit bis max. 200 Km
Zuzahlung des Arbeitnehmers bis max. 10.000 Euro
Pauschale Steuer an max. 30 Tagen pro Monat
Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer insoweit mit 15% pauschalieren, als der Arbeitnehmer Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen könnte. Die Pauschalierung löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber muss die pauschal besteuerten Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert bescheinigen. Der Arbeitnehmer verliert den Werbungskostenabzug in Höhe des pauschalierten Betrags.
Die Erhöhung der Entfernungspauschale vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2026 ab dem 21. Kilometer wird hier nicht berücksichtigt. Es wird für alle angegebenen Kilometer mit der Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent für jeden vollen Kilometer der Entfernung gerechnet.
2021 gilt für Fernpendler eine höhere Kilometerpauschale von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer
2022 bis 2026 gilt für Fernpendler eine höhere Kilometerpauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer

Sollte bei einem sehr niedrigen Bruttolistenpreis der mit 15% pauschalierbare Betrag größer angegeben werden, als der Arbeitnehmer Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen könnte, ist das zu ignorieren.
Wenn bei Pauschalierung auf ja geklickt wird, erfolgt eine Vorbelegung mit 15 Tagen pro Monat.
Aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass das Kraftfahrzeug an 15 Arbeitstagen monatlich zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird (BMF-Schreiben vom 31.10.2013). Der Pauschalierung kann aber auch die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage zugrunde gelegt werden.