www.lohn-info.de - Informationen zur Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung
Aktuelles zur Lohnabrechnung 2013
- Der DAK-Gesundheitsreport 2013 zeigt einen deutlichen Anstieg der stressbedingten Erkrankungen bei Berufstätigen. Stress als
Ursache für Berufsunfähigkeit ist eine ernstzunehmende Gefahr. Dabei liegen psychische Ursachen auch immer häufiger einer
Berufsunfähigkeit zugrunde. Die finanzielle Absicherung über den Staat durch eine Erwerbsminderungsrente ist aber nicht ausreichend.
Nur mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Arbeitnehmer
optimal abgesichert.
- Eine Studie des Delta-Institut für Sozial- und Ökologieforschung kommt zu folgenden Ergebnissen: Frauen, die einmal im Minijob
waren, finden nur zu einem geringen Teil den Übergang in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Oft
werden geringfügig Beschäftigten ihr Urlaubsgeld und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten. Schwarzarbeit ist weit
verbreitet. (weiter ...)
- Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (RWI) hat in einer Studie zur Analyse der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse nachgewiesen, dass die
Arbeitsbedingungen der Minijobber oftmals nicht den geltenden Standards entsprechen.
- Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur
Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz - BUK-NOG) sieht
ab 2014 eine neue Abgabefrist für die DEÜV-Jahresmeldung vor. Sie soll
auf den 15. Februar vorverlegt werden.
- Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, einem Bewerber die Stellenabsage zu begründen.
Bundesarbeitsgericht vom 20.5.2010 - Europäischer Gerichtshof vom 19.04.2012 - Bundesarbeitsgericht vom 25.4.2013
- Die Hamburger Bürgerschaft hat mit den Stimmen der SPD und den Grünen am 24.04.2013 einen
Landesmindestlohn beschlossen. Damit wird Hamburg das zweite Bundesland, das einen eigenen
Landesmindestlohn einführt. Beschäftigte der Stadt oder städtischen Unternehmen müssen mindestens 8,50 Euro in der Stunde verdienen.
Daran halten müssen sich auch Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag erhalten wollen.
- In der Friseurbranche gibt es ab August 2015 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Der flächendeckende Mindestlohn wird von August 2013 an in drei Stufen eingeführt.
- Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013
Pfändungsrechner gültig ab 01.07.2013 und
Pfändungstabelle (gültig ab 01.07.2013) als PDF-Datei.
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- Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur wurde im Januar 2013 an 89.000 Arbeitnehmer konjunkturelles
Kurzarbeitergeld gezahlt.
Endgültige Daten zu Kurzarbeit stehen für den September 2012 zur Verfügung.
- Nachdem das Bundesarbeitsgerichts am 14.12.2010 (1 ABR 19/10) festgestellt hat, dass die CGZP nicht tariffähig ist, haben
bundesweit zahlreiche Leiharbeitnehmer auf Nachzahlung der Differenz zwischen der von ihren Arbeitgebern gewährten Vergütung und der
eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers geklagt. In fünf dieser Verfahren hat das Bundesarbeitsgerichts am 13.03.2013 über die
Revisionen verhandelt und entschieden:
Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer - Etwaiges Vertrauen der Verleiher in die Tariffähigkeit der CGZP ist nicht geschützt
- Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu
berücksichtigen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 69/11).
- Nach einer Studie des Beratungsunternehmen Towers Watson sind viele Arbeitnehmer in Deutschland mit dem Leistungsumfang und der
Behandlungsqualität der gesetzlichen Krankenkassen nicht zufrieden. Das Unternehmen befragte rund 1.000 Arbeitnehmer im Alter von 20
bis 55 Jahren, die gesetzlich pflichtig oder freiwillig krankenversichert sind, zu ihrer Haltung gegenüber einer betrieblich
geförderten Kranken-Zusatzversicherung. Arbeitgeber, die Zusatzversicherungen fördern und bezuschussen, können sich im Kampf um
Talente gut positionieren. Gefragte Zusatzversicherungen sind:
- Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11
erneut bekräftigt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die 1%-Regelung nicht bestehen.
- Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. März 2013 (1 AZR 417/12)
bekräftigt, dass Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen wirksam sind.
- Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, den Gesetzentwurf zum Mindestlohn
(Mindestlohngesetz - MinLohnG) beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Es ist ein Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
- Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Februar 2013
verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) zuzustimmen. Es ist die Zusammenführung der
Gesetzentwürfe zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts.
Damit wird rückwirkend zum 01.01.2013 der
Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten nach §3 Nr. 26 EStG
von 2.100 € auf 2.400 € pro Jahr (steuerfreie Übungsleiterpauschale) und der
Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten nach §3 Nr. 26a EStG
von 500 € auf 720 € pro Jahr (steuerfreie Ehrenamtspauschale) erhöht.
- Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der
Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Er wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnete, hat ihn die
Regierung innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner werden bislang bei der Einkommensteuerveranlagung nicht wie Ehegatten sondern wie Ledige
behandelt.
- Das Bundesministerium der Finanzen hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn
einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2013 bekannt gemacht. Der
geänderte Programmablaufplan berücksichtigt die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.130 Euro und die Änderung der Zahlenwerte des
Einkommensteuertarifs. Der geänderte Programmablaufplan ist spätestens ab dem 1. April 2013 anzuwenden und der bisher vorgenommene
Lohnsteuerabzug ist grundsätzlich zu korrigieren. (weiter ...)
- Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13.11.2012 (VI R 50/11) entschieden, dass Aufwendungen für einen separat angemieteten
PKW-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als
Werbungskosten zu berücksichtigen sein können.
- Das Bundesarbeitsgericht weitet den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Kleinstbetrieben aus. Nach Ansicht des Gerichts, sind
bei der Berechnung der Betriebsgröße auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf
einem "in der Regel" vorhandenen Personalbedarf beruht
(Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs).
- Der Bundestag ist am 17.01.2013 der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zur Anhebung des steuerlichen
Grundfreibetrages gefolgt. Der am 12.12.2012 erzielte Einigungsvorschlag wurde auch vom Bundesrat auf seiner 906. Sitzung
am 01.02.2013 angenommen.
Nach monatelangen Verhandlungen wurde das Vermittlungsverfahren zum Abbau der kalten Progression mit
einem Einigungsvorschlag am 12.12.2012 abgeschlossen. Der Grundfreibetrag steigt in zwei Schritten: Für das Jahr 2013 beträgt er
8.130 Euro, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Die Anpassung des
gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, wurde nicht bestätigt. Damit können
inflationsausgleichende Lohnerhöhungen weiterhin zu schleichenden Steuermehrbelastungen führen. Die ab 2013 geplante Steuerentlastung
ist damit gescheitert!
- Der Bundestag ist am 17.01.2013 dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der
Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt. Der am 12.12.2012 erzielte Einigungsvorschlag wurde nun auch
vom Bundesrat auf seiner 906. Sitzung am 01.02.2013 angenommen.
Geplante Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht (ab 01.01.2014)
- Leiharbeiter die über lange Zeit beim selben Entleiher beschäftigt sind, können einen Anspruch auf Festanstellung haben. Das
LAG Berlin-Brandenburg fällte dazu ein weiteres Urteil (15 Sa 1635/12 vom 09.01.2013). Mit Beschluss
vom 19.09.2012 (17 TaBV 124/11) entschied schon das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, dass die dauerhafte Überlassung von
Arbeitnehmern seit der Novellierung des AÜG unzulässig ist.
- Ab dem 01.01.2013 müssen Lohnsteueranmeldungen authentifiziert mit elektronischem Zertifikat
übermittelt werden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert.
- Der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 stand erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates
(904. Sitzung am 14.12.2012). Der Bundesrat schlägt in dem am 14.12.2012 beschlossenen Gesetzentwurf mehrere
Einzelmaßnahmen vor, um das Steuerrecht zu vereinfachen. Der Gesetzentwurf wurde zunächst der Bundesregierung übermittelt. Die
Bundesregierung hat eine Stellungnahme zu dem von den Ländern in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur weiteren Vereinfachung
des Steuerrechts abgegeben und die darin enthaltenen Vorschläge weitestgehend abgelehnt.
Aktueller Stand: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Für die Lohnabrechnung bedeutsame Änderungen wären:
- Die 44-Euro-Freigrenze (Bagatellgrenze) soll auf 20 Euro abgesenkt werden.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um 130 Euro auf 1.130 Euro erhöht werden.
- Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren (ebenfalls im Jahressteuergesetz 2013 enthalten).
Diese 3 Änderungen sollen ab 2014 gelten.
- Die 5. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverodnung
(Sachbezugswerte für das Jahr 2013) wurde auf der 904. Sitzung des Bundesrates am
14.12.2012 angenommen.
- Die neue Entgeltbescheinigungsverordnung wurde auf der 904. Sitzung des
Bundesrates am 14. Dezember 2012 angenommen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Damit existieren endlich verbindliche
Vorgaben des Inhalts und des Verfahrens einer Entgeltbescheinigung.
- Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes
(Betreuungsgeldgesetz) gebilligt. Am 09.11.2012 wurde das Betreuungsgeld im Bundestag beschlossen.
Dabei wären die Begriffe Herdprämie oder Gluckengehalt besser. Für viele Forscher sowie die OECD (Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung) passt das Betreuungsgeld nicht in die Zeit. Es sei teuer und setzt Anreize, nicht zu arbeiten.
- Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, sind krankenversicherungsfrei.
Beispiel zum Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Jahreswechsel 2012/2013
- Mit der Umstellung auf die
Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) müssen Freibeträge
für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden. Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die
bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt. Um sicher zu gehen, dass der
Freibetrag auch künftig in zutreffender Höhe berücksichtigt wird, sollte der Antrag spätestens im Dezember gestellt werden. In der
Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte in den Jahren 2011 und 2012 wurden alle Freibeträge automatisch
übertragen. Diese Übergangsregelung läuft mit dem Umstieg des Arbeitgebers auf das elektronische Verfahren aus.
- Für das Jahr 2013 wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag
von Null Euro festgelegt. Damit findet auch 2013 kein Sozialausgleich statt. Das Bundesministerium für Gesundheit legte schon den
durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2011 und 2012 auf Null Euro fest.
- Die Bundesregierung trifft Vorbereitungen, um für eine weitere Abschwächung der Konjunktur gewappnet zu sein. Das
Kurzarbeitergeld soll von 6 auf 12 Monate verlängert werden. Es handele sich um
eine "Vorsichts- und Vorsorgemaßnahme". Die Verordnung dazu liege im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur
Unterzeichnung vor.
- Hier finden Sie die Termine für das Einreichen des Beitragsnachweises und die Fälligkeit des Sozialversicherungsbeitrags im Jahr 2013
- Hier finden Sie die Termine für die Lohnsteuer-Anmeldung und die Zahlungs-Schonfrist bei Banküberweisung
- Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23.11.2012 die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der
Sozialversicherung für 2013 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013) gebilligt.
Damit stehen folgende Werte fest:
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge und Rechengrößen für 2013
- Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23.11.2012 eine Änderung des bisherigen Verfahrens der
Insolvenzgeldumlage beschlossen. Es handelt sich um eine
Verstetigung des Umlagesatzes bei 0,15%.
- Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23.11.2012 das Beitragssatzgesetz 2013 gebilligt. Damit kann die vom
Bundestag beschlossene Absenkung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6
auf 18,9 Prozent zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
- Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23.11.2012 die Minijob-Reform gebilligt. Den Empfehlungen der
Ausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wurde nicht gefolgt. Damit werden die geplanten Änderungen umgesetzt:
450-Euro-Job - Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Gleitzone im Niedriglohnbereich von 450,01 - 850 Euro
Gleitzonenrechner ab 2013
- Der Arbeitgeber darf von seinen Mitarbeitern bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Das
Bundesarbeitsgericht bestätigte damit die geltende Rechtslage
(Urteil vom 14.11.2012 - 5 AZR 886/11).
- Der Pensions-Sicherungs-Vereins hat den Beitragssatz für 2012 auf 3,0 Promille
der Beitragsbemessungsgrundlage festgelegt.
- Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen (VI R 30/09 und VI R 27/11) entschieden, dass nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer
von seinem Arbeitgeber erhält, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.
Jahreswagenbesteuerung: Arbeitnehmerrabatte als Lohnvorteil
- Ab 1. April 2013 werden Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer auch in der
Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie gezahlt.
- Berechnung des Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers für 2013
- Ab 01.11.2012 erhöht sich das Mindeststundenentgelt in der Zeitarbeitsbranche auf 7,50 Euro in den
neuen Ländern einschl. Berlin und 8,19 Euro in den alten Ländern.
- Anspruch auf Weihnachtsgeld, Berechnung des Weihnachtsgeldes und Behandlung des Weihnachtsgeldes in der Lohnabrechnung.
- Der Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde im Bundestag am 25.10.2012 mit 315
gegen 268 Stimmen angenommen. Der Bundesrat muss das Gesetz noch billigen (Termin: 903. Sitzung am 23. November 2012). Mit den
geplanten Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen erlassen:
450-Euro-Job - Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Gleitzone im Niedriglohnbereich von 450,01 - 850 Euro
Gleitzonenrechner ab 2013
- Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
ab 1. März 2012, 1. Januar 2013 und 1. August 2013 (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2012).
- In der Zeitarbeit haben die Tarifpartner eine Regelung vereinbart, über Branchenzuschläge die Gehälter von Zeitarbeitern und fest
angestellten Mitarbeitern anzugleichen. Der Tarifvertrag, den die IG Metall mit dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und
dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) abgeschlossen hat, tritt am 1. November 2012 in Kraft und ist erstmals
zum 31. Dezember 2017 kündbar. Für Zeitarbeitnehmer in Unternehmen der chemischen und Kautschuk- und Kunststoff verarbeitenden
Industrie treten ebenfalls Zuschlagssysteme in Kraft (Branchenzuschläge Zeitarbeit).
- Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21.09.2012 den Weg für die Pflegereform frei gemacht. Der Beitragssatz steigt
zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent (Beitragssatzerhöhung in der Pflegeversicherung).
Die staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen ("Pflege-Bahr") wird eingeführt. Pro Monat werden die Policen
mit fünf Euro bezuschusst.
- Die Thüringer Bundesratsinitiative zum Mindestlohn stand auf der Tagesordnung
der 900. Sitzung des Bundesrates am 21.09.2012.
Die Initiative wurde an die Ausschüsse des Bundesrats verwiesen und sollte erneut auf der Tagesordnung der 902. Sitzung des
Bundesrates am 02.11.2012 stehen. Sie liegt aber vorerst auf Eis.
- Der Lohnnachweis in der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt erst 2016. Der Entwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des SGB VII wurde vom Bundesrat in seiner 900. Sitzung am 21.09.2012 angenommen.
- Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 liegt vor. Hier finden Sie die voraussichtlichen
Sozialversicherungswerte für 2013.
- Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil X R 41/11 entschieden, dass die Zuzahlungen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 SGB V (sog. "Praxisgebühren"),
nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.
- In Deutschland hat die Nacht- und Wochenendarbeit deutlich zugenommen
(Pressemitteilung Nr. 284 des Statistischen Bundesamtes vom 20.08.2012)
- Aus alter Arbeitszeit - Die Arbeitszwerge
- Die Empörung über hohe Managergehälter und hohe Boni für Banker wächst. Während die Politiker über eine Mindestrente von
850 Euro im Monat streiten, erwerben Manager innerhalb kürzester Zeit Pensionsansprüche in Millionenhöhe. Der größte Skandal in
Deutschland ist aber die schlechte Entlohnung in vielen Sozialberufen.
- Das Konzept der Zuschussrente (Geplante Zugangsbedingungen und Höhe der Zuschussrente).
- Der Starttermin für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde schon vor einiger Zeit auf Grund
von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens auf 2013 verschoben. Die Arbeitgeber haben ab dem 01.11.2012 die
Möglichkeit, die ELStAM ihrer jeweiligen Arbeitnehmer abzurufen.
Der Übergang zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM ist für das Jahr 2013 geplant.
Er wird schrittweise vollzogen.
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 oder 2012 gelten damit
im Jahr 2013 weiter.
- Bremen hat als erstes Bundesland ein Landesmindestlohngesetz beschlossen. Das Gesetz legt
ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro pro Stunde fest. Es tritt am 1. September 2012 in Kraft.
- Union und FDP haben sich auf eine Anhebung der Verdienstgrenzen für Minijobber und Beschäftigte in der Gleitzone geeinigt.
Die neuen Grenzen sollen zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. 400-Euro-Jobs) soll es eine neue Grenze von 450 Euro geben.
Für Beschäftigte in der Gleitzone (Midijobber) soll die Verdienstgrenze um den gleichen Betrag steigen. Die Gleitzone geht dann
von 450,01 bis 850,00 Euro.
450-Euro-Job - Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Niedriglohnfalle)
- Künftig schnellere Auszahlung des Elterngeldes: Der Bundesrat hat in seiner
899. Sitzung am 6. Juli 2012 das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs gebilligt.
- Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 27.04.2012 (Az. 4 K 3589/09 E) entschieden, dass ein Wechsel zur
Fahrtenbuchmethode während des laufenden Kalenderjahres nicht zulässig ist, wenn erst im laufenden Jahr mit der Führung des
Fahrtenbuchs begonnen wurde (Wechsel der Methode).
- Auf der Tagesordnung der 897. Sitzung des Bundesrates am 15. Juni 2012 stand erneut der Antrag
Faire und sichere Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung herstellen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit war das Hauptziel. Der Antrag wurde abgelehnt.
- Ist Ihr aktueller Lohn angemessen?
- Der 401-Euro-Job ist häufig die bessere Variante. Ein 400-Euro-Job hat für den
Arbeitnehmer nur Vorteile, wenn er neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Für den Arbeitgeber ist der
400-Euro-Job immer ungünstiger.
- Nach einer Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 1.6.2012, arbeiteten im Jahr 2011 rund
50 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag galt. Seit 1996 ist die Zahl der tarifgebundenen
Betriebe stark zurückgegangen.
- Der Bundesfinanzhof behandelt in mehreren Revisionsverfahren die 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen. Der VI. Senat
wird in mehreren Verfahren (VI R 79/10, VI R 93 bis 96/10 und VI R 7/11) zu entscheiden haben, ob diese Freigrenze angesichts des
allgemeinen Preisanstiegs noch angemessen ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob für die Berechnung des Überschreitens
der Freigrenze auf die eingeladenen, die angemeldeten oder die tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen ist.
- Das Bundesarbeitsgericht hat auf der Pressemitteilung Nr. 39/12 festgestellt, dass die
am 11. Dezember 2002 gegründete Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)
nie tariffähig war. Die bei den Arbeits- und Sozialgerichten anhängigen Verfahren können damit ohne die erneute Einleitung eines
Beschlussverfahrens fortgeführt werden.
- Bei den Verhandlungen mit den Arbeitgebern drängte die IG Metall auf gleiche Bezahlung von Leih- und Stammarbeitern. Zugleich
wollte sie ein Veto-Recht für ihre Betriebsräte gegen den Einsatz von Zeitarbeit.
Die IG Metall erstritt eine Entgelterhöhung von 4,3 Prozent rückwirkend zum 1. Mai 2012. Dafür haben die Arbeitgeber ihre
Verhandlungsmacht bei der Leiharbeit ausgespielt. Hier ändert sich nicht viel. Die Betriebsräte sollen laut Tarifvertrag
individuelle Regeln auf Unternehmensebene ausarbeiten. Verbindliche Vorgaben für die Unternehmen fehlen weitgehend. Der Tarifvertrag
ermöglicht den Abschluss freiwilliger Betriebsvereinbarungen. In ihrem Rahmen sind Regelungen zum Einsatz von Leiharbeit und zur
betrieblichen Flexibilität möglich.
- Die Länder sehen im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz umfangreiches Verbesserungspotenzial. Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung
am 11. Mai 2012 dazu ausführlich Stellung genommen.
- Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012
verabschiedeten Gesetz zum Abbau der kalten Progression nicht zuzustimmen.
Die Finanzierbarkeit des von der Bundesregierung geplanten Abbaus der kalten Progression bei der Einkommensteuer ist unter
Sachverständigen völlig umstritten. Eine mögliche Alternative wäre die Reformation des Solidaritätszuschlags. Reformen beim
Solidaritätszuschlag kann der Bund im Alleingang beschließen, falls die Länder die
Einkommensteuerreform dauerhaft blockieren sollten.
- Auf der 896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012 stand erneut der Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg,
Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen zur
Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Auf dieser Sitzung wurde auch die Entschließung des Bundesrates zur
Bekämpfung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern behandelt. Es kam ebenfalls zur Ablehnung.
- Durch den Wegfall der Kennzeichnung von Heimarbeitern im neuen Tätigkeitsschlüssel sind Heimarbeiter nunmehr über einen
Personengruppenschlüssel abzubilden. Dazu wird der neue Personengruppenschlüssel 124
für Heimarbeiter geschaffen (Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung
nach § 28b Abs. 2 SGB IV zum 01.06.2012).
- Erweiterung des GD 53 (Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht) zu:
53 - Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst
- Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, einem Bewerber die Stellenabsage zu begründen.
Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 19.04.2012 in der Rechtssache C-415/10 entschieden.
- Der Bundesrat hat am 30.03.2012 einer Änderung des Einkommensteuergesetzes zugestimmt. Dadurch wird der § 3 Nummer 45
neu gefasst. Danach sind steuerfrei:
die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und
Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der
Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten
Dienstleistungen;
Damit sind auch Smartphones und Tablet PC von der Regelung erfasst. Die Steuerbefreiung gilt auch bei einer ausschließlichen
Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen (Software).
- Auch für Zeiten vor der Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit entschieden die Richter am Bundessozialgericht in
Kassel, dass steuerfreie Zuschläge aus Sonntags- oder Nachtarbeit nicht in die Berechnung des Elterngelds einfließen.
- Der IAB-Kurzbericht 4/2012 kommt zum Ergebnis, dass der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe nicht
zu Beschäftigungsverlusten geführt hat.
- Auf der Tagesordnung der 895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012 stand ein Antrag des Landes Baden-Württemberg zur
Bekämpfung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern. Der Antrag wurde in die Ausschüsse verwiesen.
- Gegen den Missbrauch von Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmern gehen mehrere Bundesländer mit einer Bundesratsinitiative vor.
Der Antrag stand auf der Tagesordnung der 893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012 und wurde in die Ausschüsse verwiesen.
Das Thema stand wieder auf der Tagesordnung der 895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012 und wurde abgelehnt.
Mit Werkverträgen wird aus einer zweigeteilten Belegschaft eine Dreiklassengesellschaft.
- Der Bundesrat hat am 2. März 2012 dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
(LSV-Neuordnungsgesetz) zugestimmt. Danach werden die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
zum 1. Januar 2013 zu einem neuen Bundesträger der gesamten landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Alterssicherung, Kranken-,
Pflege- und Unfallversicherung) zusammengefasst.
- Eine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen wollte im Gegensatz zum Beschluss der Regierungsfraktionen die Minijobs
zurückdrängen. Die Grenze von 400 Euro sollte beibehalten werden und eine Begrenzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf zwölf
Stunden erfolgen. Bei Überschreiten dieser zeitlichen Begrenzung soll eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.
Der Antrag stand auf der Tagesordnung der 893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.
- Das Hessische Finanzgericht hat in einem Urteil vom 06.02.2012 (4 K 3301/09) entschieden, dass mit der Entfernungspauschale auch
die zweite tägliche Fahrt eines Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte abgegolten ist.
- Änderung der maßgebenden Beträge für
umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. Januar 2012
(BMF-Schreiben vom 23. Februar 2012).
- Am 15. Februar 2012 startete offiziell das Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Optimiertes
Meldeverfahren in der sozialen Sicherung"(Projekt-OMS). Die beim elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) gewonnenen
Erfahrungen sollen in eine Prüfung der Optimierung und Vereinfachung der Meldeverfahren einfließen.
Anfang Januar 2012 hat die Bundesagentur für Arbeit das eigene Projekt "Bea" (Bescheinigungen elektronisch annehmen)
gestartet. Mit diesen zwei Nachfolgeprojekten kommt ELENA jetzt vielleicht durch die Hintertür.
- 968 geleistete Überstunden ohne besondere Vergütung waren dem Bundesarbeitsgericht zu viel
(Urteil vom 22. Februar 2012; 5 AZR 765/10). Der vertragliche Ausschluss jeder zusätzlichen Vergütung von Mehrarbeit war für das
Gericht wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.
- Immer mehr Finanzgerichte entscheiden: Bei eingetragenen Lebenspartnern ist der Lohnsteuerabzug
vorläufig wie bei Ehegatten vorzunehmen.
- Die Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines
flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes wurde am 10. Februar 2012 abgelehnt.
- Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für eine
andere als die kürzeste Straßenverbindung für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zugrunde gelegt werden kann
(VI R 19/11 und VI R 46/10).
- Lange andauernde Erkrankung und Urlaubsanspruch:
Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer können nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs auf 15 Monate begrenzt werden
(Urteil vom 22. November 2011). Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 21.12.2011 mit dem
Urteil 10 Sa 19/11 weitere Klarheit geschaffen. Nach Ansicht der Richter gehen Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit
spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht
abzugelten.
- Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein Urteil in der Rechtssache C-586/10 (Bianca Kücük gegen Nordrhein-Westfalen)
erlassen. Danach kann die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein,
wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist (Kettenbefristung).
- Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 18. Januar 2012 (10 AZR 667/10) entschieden, dass
der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation vom ungekündigten Bestehen des
Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden kann.
- Kontoguthaben sind ab 01.01.2012 nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto
vor dem Zugriff von Gläubigern sicher. Den Weg über das Vollstreckungsgericht gibt es nicht mehr.
Pfändungsrechner gültig ab 01.07.2011
Pfändungsrechner Alterssicherung
- Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ab 2012 nach einer Änderung
des § 42b EStG an folgende Grundvoraussetzung gebunden:
Der betreffende Arbeitnehmer muss während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis zu
demselben Arbeitgeber gestanden haben.
- Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage ist die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld für
ab 01. Januar 2012 beginnende Kurzarbeit auf die gesetzliche Bezugsfrist von 6 Monaten begrenzt.
Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Aufgrund der guten wirtschaftlichen
Entwicklung und Prognosen sind die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld nach Ansicht der Bundesregierung über das Jahr 2011 hinaus
nicht mehr notwendig (Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt). Damit gilt ab 2012 wieder die alte
Rechtslage beim Kurzarbeitergeld (keine pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
mehr).
- Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung ist nicht anzusetzen, wenn dem
Arbeitnehmer die Nutzung eines Dienstwagens lediglich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet ist (Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 06.10.2011).
- Die Minijob-Zentrale hat ab 01.01.2012 den Umlagesatz U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) von 0,6% auf 0,7% angehoben.
Die Umlage für das Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) beträgt unverändert 0,14 Prozent
(Umlageverfahren für geringfügige Beschäftigungen).
Minijob-Rechner für die Jahre 2010 bis 2012
Minijob-Rechner ab 2013
- Das Rentenalter steigt ab 2012 für alle, die nicht 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, schrittweise auf 67 Jahre. Für die
Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1958 wird die Regelaltersgrenze jedes Jahr um einen Monat angehoben. Für die Geburtsjahrgänge von
1959 bis 1964 sind es dann pro Jahr 2 Monate. Sind Sie nach dem 31.12.1963 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 67
Jahren. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der
Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu.
Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Die deutschen Industrie- und Handelskammern haben sich darauf geeinigt, eine zentrale Stelle (IHK-FOSA) zur Anerkennung von
ausländischen Berufsabschlüssen einzurichten. Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können ab dem 01.04.2012
erstmals ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss überprüfen lassen.
- Erweiterte Nachweispflichten für Zahlstellen ab 01.01.2012
(Aufteilung der Versorgungsleistungen aus einer Direktversicherung in einen betrieblichen und einen privaten Teil.)
- Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Änderung der Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Mehrfachbeschäftigten.
Mit Wirkung ab 01.01.2012 werden die beitragspflichtigen Einnahmen vor der Verhältnisrechnung auf die jeweilige
Beitragsbemessungsgrenze gekürzt.
- Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen wird ab 2012 einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer des Studiengangs geregelt. Die Teilnehmer werden den zur Berufsausbildung
Beschäftigten gleichgestellt
(Regelung der Versicherungspflicht für Studenten dualer Studiengänge).
- Es gibt einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, die lediglich in der Unfallversicherung beitrags- und meldepflichtig sind. Bis Ende
2011 lösten diese Sachverhalte aufgrund der nicht vorliegenden Meldepflicht in der übrigen Sozialversicherung in den systemgeprüften
Entgeltabrechnungsprogrammen keine Entgeltmeldungen aus. Um auch diese Entgelte über das DEÜV-Meldeverfahren in den maschinellen
Lohnnachweis einfließen zu lassen, wird
2012 der Abgabegrund (GD) 91 für die Unfallversicherung eingeführt.
- Bei der Aufdeckung von illegaler Beschäftigung wird in Umsetzung der Sanktionsrichtlinie des Europäischen Parlamentes und des
Rates eine Beschäftigungsfiktion von drei Monaten eingeführt, soweit
keine anderen verwertbaren Dokumente über die tatsächliche Dauer der Beschäftigung vorliegen.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Staffelbeträge der
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ab dem Erhebungsjahr 2012 erhöht.
- Das Bundeskabinett hat für die Zeitarbeitsbranche einen Mindestlohn beschlossen.
- Das Bundesministerium der Finanzen hat eine
Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder zum 01.01.2012
herausgegeben.
- Das Familienpflegezeitgesetz ist am 01.01.2012 in Kraft getreten.
- Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleichs müssen Arbeitgeber eine monatliche Meldung
(GKV-Monatsmeldung) in bestimmten Fällen an
die zuständige Einzugsstelle senden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat klargestellt, dass die GKV-Monatsmeldung in Jahren mit
einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag gleich Null nur bei Mehrfachbeschäftigungen (unabhängig von der Entgelthöhe) abzugeben ist.
- Die betriebliche Krankenversicherung stellt
eine sinnvolle Alternative zur privaten Zusatzkrankenversicherung dar. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil
vom 14.4.2011, VI R 24/10) können die Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Krankenversicherung seiner Mitarbeiter wie
Sachzuwendungen behandelt werden.
- Bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gilt im Regelfall das 60. Lebensjahr als Untergrenze für
betriebliche Altersversorgungsleistungen. Für Versorgungszusagen, die nach dem 31.12.2011
erteilt werden, tritt an die Stelle des 60. Lebensjahres regelmäßig das 62. Lebensjahr.
- Zuwendungen für eine Altersversorgung sind erstattungsfähig durch die Entgeltfortzahlungsversicherung (U1 und U2), wenn für den
Arbeitnehmer ein unentziehbarer Rechtsanspruch gegen die Versorgungseinrichtung entsteht (Erläuterung auf der
Seite Umlageverfahren.
- Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Bisher
gab es eine Einkommensgrenze die nicht überschritten werden durfte (2011 waren das 8.004 €).
- Die BKK für Heilberufe schließt am 01.01.2012. Damit wird seit der Einführung des
Gesundheitsfonds nach der City-BKK bereits die zweite gesetzliche Krankenkasse geschlossen. Die CITY BKK wurde zum 01.07.2011
geschlossen - die Krankenkasse war pleite.
- Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 gibt es die neuen Personengruppenschlüssel
121, 122, 123 und 144. Für Ausbildungsverhältnisse von Bedeutung sind die Personengruppenschlüssel 121
und 144 (Verdienst in der Geringverdienergrenze) und 122 (Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung).
- Änderungen in der Lohnabrechnung aus dem Jahr 2011
- Änderungen in der Lohnabrechnung aus dem Jahr 2010
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