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Aktuelles zur Lohnabrechnung 2012 |
die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen;Damit sind auch Smartphones und Tablet PC von der Regelung erfasst. Die Steuerbefreiung gilt auch bei einer ausschließlichen Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen (Software).
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